Familienzusammenführung und mitnahme von Gold aus der Türkei

2 Antworten

Anlagegold gem. § 25 c UStG ist bei der Einfuhr von der Einfuhrumsatzsteuer befreit.§ 25 c Abs. 1 UStG.

Sie kann Ihr Gold also mitbringen, ich rate aber dringen dazu es beim Zoll anzumelden. Auch wenn Anlagegold nicht unter die Vorschriften für die Einfuhr von Zahlungsmitteln fällt, aber um jedem Verdacht entgegen zu wirken, würde ich es machen. Es passiert ja nichts.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Anlagegold = Barren oder Münzen mit 999er Feingehalt.

Goldschmuck ist kein Anlagegold.

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@Hauseltr

Es stand in der Frage "Gold" und das es für einen Hauskauf genutzt werden soll, wer denkt da an Goldschmuck, wo ja die Verluste ggf. hoch sein können zwischen Kaufpreis udn Verkaufspreis, denn da sind ja Aufschläge von bis über 100 % auf den Goldpreis drauf.

Aber auch Goldschmuck in persönlichem Besitz ist bei Umzug frei.

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Die Frage nach der Steuerpflicht kann man nur mit einem "es kommt drauf an" beantworten. Sogenanntes Anlagegold, also insbesondere Goldbarren, sind hier in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit, Goldschmuck hingegen nicht. Es dürfte eher selten vorkommen, dass Goldbarren in der Türkei in Umlauf sind. Daher fallen Zoll und Einfurumsatzsteuer an. Soweit ich mich da nicht irre sind das 2% und 19%.

Im übrigen macht es wenig Sinn, den Goldschmuck einfach nach Deutschland schmuggeln zu wollen. Bei den Mengen über die hier wir reden fliegt das auf. Zudem hätte man später beim Bau des Hauses auch Erklärungsnöte bei Fragen zur Mittelherkunft.