Frage von socke04 29.01.2012

Familienversicherung trotz Halbwaisenrente aus der Schweiz

  • Antwort von Familienvater 08.02.2012

    Folgendes habe ich gefunden: Wer eine Halbwaisenrente bezieht, wird darüber in der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung pflichtversichert. Der zu zahlende Beitrag errechnet sich aus dem tatsächlichen vom Versicherten erworbenen Rentenanspruch. Eventuell zusätzlich gezahlte Auffüllbeträge bleiben bei der Beitragsberechnung unberücksichtigt. Daraus erklärt sich auch, dass sich der Zahlbetrag im Falle einer Rentenerhöhung bei einigen Halbwaisenrentenempfängern ein wenig vermindert, weil der Anteil der beitragspflichtigen Rente steigt.

    gefunden auf: http://www.bafoeg-aktuell.de/soziales/halbwaisenrente.html

    komisch, dass deine tochter dann aber bisher beim stiefvater mitversichert sein konnte. Verstehe ich gar nicht. iWiderspricht eigentlich obiger Aussage. Bin gespannt, ob noch Antworten kommen.

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