Falschen Monat im Verwendungszweck einer Überweisung geschrieben. Habe ich was zu fürchten?

2 Antworten

Aus meiner Sicht genügt es, wenn du die Überweisung so gestaltest, dass der Empfänger weiß wie er sie ein zu ordnen hat. Der Irrtum im Monat ist daher meines Erachtens unbeachtlich und du hast deine Mietzahlung ordnungsgemäß geleistet. Ich würde den Vermieter über den Fehler kurz per Mail jedoch informieren.

Wichtig ist die Zahlung auf das korrekte Konto.

Wie der Empfänger das nun verbucht, wissen Außenstehende nicht.

Informiere den Empfänger kurz über den Schreibfehler per Mail.

Es gibt übrigens auch die Möglichkeit, einen Dauerauftrag für Mietzahlungen einzurichten, dann kannst du nicht in Verzug kommen.