falsche Abrechnung der Steuerklasse

5 Antworten

Das Steuerbüro haftet nicht, weil es gar kein Haftungsfall ist.

Die Richtige Steuer ist die, die nun, nachträglich gezahlt werden muss.

Da auf den Lohn- und Gehaltsabrechnungen (zumindest auf den Formularen die ich kenne) auch immer die Steuerklasse mit ausgedruckt wird, nach der abgerechnet wurde, hättest Du es sehen können.

Es wäre dann auch noch zu klären, weil die Daten über Elstam geladen werden, ob nicht die beim Finanzamt gespeicherten und an das Lohnbüro übertragenen Daten, eventuell verkehrt waren. Denn eines musst Du wissen, seit man dem Arbeitgeber keine Lohnsteuerkarte mehr aushändigt und der die Daten über Datenfernübertragung bekommt, ist dort auch eine Informationslücke.

Man holt sich die Elstam Daten und macht die Abrechnungen.

Wenn überhaupt, kannst Du den Schuldigen (wer das ist, muss aus meiner Sicht geklärt werden) nur wegen Stundungs- oder Darlehenszinsen verantwortlich machen.

Wofür sollte denn jemand hier haften?

Die Steuern schuldest Du ohnehin - egal, welche Lohnsteuer abgeführt wurde. Es hätte Dir auch auffallen müssen, daß erstaunlich viel vom Brutto übrig bleibt.

Im Gegenteil: Du solltest hier dankbar sein, denn es wurden Dir für ca. 12 Monate ja 6.000 EUR mehr netto zur Verfügung gestellt, als Du eigentlich haben solltest.

Sollte das Finanzamt nun auf die Idee kommen, die 6.000 EUR in einer Portion zurückzufordern, kannst Du unter Hinweis auf den Fehler des Steuerbüros höchstens eine Zahlung in Raten erwirken, um keinen Härtefall aufkommen zu lassen. Bei einem vermutlichen Nettoeinkommen von um die 3.300 EUR könnten für eine Alleinerziehende durchaus 12 Raten dafür realistisch sein.

Ich würde mir zuallererst vom Finanzamt schriftlich bestätigen lassen, dass es sich hierbei auch um meine Person handelt. Die Konstelation 3 und 5 gibt es nur für Eheleute und nur auf Antrag, welchen auch beide Ehepartner unterschreiben müssen, denn "Standard" ist hier 4 und 4.

Ich würde als Erstes mal vergleichen, ob die im Steuerbescheid angegebene persönliche Identifizierungsnummer und Steuernummer auch wirklich zu mir gehören !

Sollten diese Daten alle stimmen, dann würde ich mir eine Kopie der damals von Deinem Finanzamt elektronisch zertifiziert erhaltenen (von Deinem Steuerbüro übermittelten) Steuerdaten der entsprechenden Steuererklärung geben lassen und diese vom Finanzamt erhaltenen Steuerdaten auf ihre Korrektheit genauestens überprüfen oder von einem Steuerexperten überprüfen lassen.

Was soll das denn sein?

Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer falsch einbehalten.

Was hat das Finanzamt damit zu tun?

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@vulkanismus

Richtig, deswegen ist der Arbeitgeber hier mit im Boot ! Das Finanzamt und das Steuerbüro hätten diesen Fehler aber merken müssen oder vertraust Du immer bedingungslos ?

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@Steuermacher

Jetzt habe ich es kapiert.

Das Finanzamt prüft also während des Jahres, ob die Arbeitgeber die Lohnsteuer richtig einbehalten.

In welcher Welt lebst Du eigentlich?

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@Steuermacher

Dazu müsstest Du erstmal zu "Deinem" Bundestagsabgeordneten gehen.

Der soll dann über seine Partei einen Gesetzesentwurf einbringen, wonach künftig die Finanzbehörde dafür zuständig ist, was Du jetzt unsinnigerweise schon behauptest.

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Wo ist der Schaden ?

Es wurde erstmal zu wenig bezahlt.

Das einzige was übrig bleibt, ist die "überraschende" Nachzahlung.

Hallo Nicole,

gibt es hier schon Neuigkeiten ?

Gruß

Steuermacher