Fa.IMRO - Verdacht auf Insolvenzverschleppung. Was tun als Wohnungskäufer?Zahlung noch zurückhalten?

3 Antworten

Der Vertrag ist gültig.

Zur Klärung könnt ihr beitragen, wenn Ihr den Notar bittet zu ermitteln, ob Eure Kaufpreiszahlung reicht um das Objekt lastenfrai zu machen. Sprich, ob die Voraussetzungen für die Umschreibung erreicht wrden können.

Bei Insolventen Unternehmen kann es immer sein, das die Belastungen höher sind.

Euro Situation ist schwierig. Der Vertrag ist gültig. Der Insolvenzverwalter kann Euch zwingen den Vertrag zu erüllen, oder Schadenerstz fordern.

Auf der andern Sie werden die unverkauften Objekte von denen vermutich verschleidert werden, also ohne schon vorhandenem Vetrag würdet ihr das gleiche Objekt vermutlich billiger bekommen können.

Hallo! Ein wirklich gut gemeinter Rat: UM HIMMELS WILLEN NICHT BEZAHLEN. Sucht Euch einen guten Anwalt, der sich auf Kapitalanlagerecht spezialisiert hat und fechtet den Vertag an bzw. zwingt Herrn Hornberger zur Rückabwicklung, da er Euch bestimmt eine sog. Schrottimmobilie (bitte mal googeln)oder hier nachlesen http://www.resch-rechtsanwaelte.de/C-669-Schrottimmobilien.aspx - dann wisst ihr Bescheid.

Viel Glück

Nimra01

Wenn dieser Verdacht begründet ist würde ich unter keinen umständen Zahlung leisten. Das kann zwar auch Verzugsspesen verursachen, das würde ich aber in Kauf nehmen. Ich gehe einmal davon aus, dass es sich bei dem Kauf nicht um "Peanutz" handelt. Ich würde mich schnell mit einem guten Anwalt beraten!!!