Fahrtkostenerstattung bei Bewerbungsgesprächen

1 Antwort

Die Ihnen entstehenden Fahrtkosten erstatten wir Ihnen in Höhe eines Bahntickets 2. Klasse Das bedeutet, das Du Dir eine Bescheinigung vom Servivecenter der Bahn, aus dem Reisebüro, oder wo auch immer Bahntickets verkauft werden, über Höhe des Tickets austellen lassen musst, das für Dich in Frage käme. Du kannst mit Deinem Wagen anreisen, aber egal wieviel km Du fährst - es werden Die Kosten des Bahntickets erstattet.

Ein gutes Unternehmen holt sich die Bahnfahrtkosten aus dem Internet und zahlt entsprechend. Man mutet einem Bewerber einen solchen Aufwand eigentlich nicht zu.

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@gammoncrack

das stimmt schon, aber es macht meiner Meinung nach einen besserern Eindruck, die Kostenbescheinigung selbst vorzulegen. Knusperknusper kann sich ja ebenfalls im Internet schlau machen und sich eine dementsprechende Bescheinigung ausdrucken.

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