Fahrtkosten zur Uni im Ausland (Holland) absetzbar über den Studenten, oder Anlage Kind der Eltern?

gefragt von Teffi am 02.02.2010 um 13:08 Uhr

Hallo, mein Bruder studiert in Maastricht und wohnt noch bei unseren Eltern. Er arbeitet nur auf 400Euro Basis, hat somit keine Steuern gezahlt im letzten Jahr. Bekommt ertrotzdem die KM Pauschale über die Steuer wieder? Oder sollte mein Vater die Strecken über seine Steuererklärung in der Anlage Kind angeben? Einfache Fahrt, oder Hin- und Rückweg? Vielen Dank schonmal.

Frage beantworten Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:


anonym
beantwortet von Teffi am 17. Februar 2010 13:21
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Vielen Dank! Aber sind es denn keine außergewöhnlichen Belastungen für meine Eltern, die die Fahrten schließlih finanzieren, so dass sie es geltend machen können? Sind denn die Fahrten zur Uni und zum Nebenjob bei der Kindergeldstelle anrechenbar, das heißt trotzt des Nebenjobs Kindergeld bekommen, weil die Fahrtkosten enorm hoch sind...??? Vielen Dank


anonym
beantwortet von TopJob am 3. Februar 2010 15:54
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Grundsätzlich können Fahrten zur Arbeit steuerlich geltend gemacht werden. Dieses kann jedoch nur der Verursacher. Das bedeutet in deinem Fall nur dein Bruder nicht deine Eltern. Ob er in Maastricht studiert spielt dabei keine Rolle.

Da er jedoch keine Steuern gezahlt hat, kann er sich auch keine Steuern wieder holen. Klar, oder?

Das gleiche trifft auch bei den "Heimfahrten" zu deinen Eltern zu. Dieses könnten theoretisch auch Steuerlich geltend gemacht werden. Da aber keine Steuern gezahlt werden ist dieses sinnlos.



Verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:



Die unter finanzfrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.