Hallo, mein Bruder studiert in Maastricht und wohnt noch bei unseren Eltern. Er arbeitet nur auf 400Euro Basis, hat somit keine Steuern gezahlt im letzten Jahr. Bekommt ertrotzdem die KM Pauschale über die Steuer wieder? Oder sollte mein Vater die Strecken über seine Steuererklärung in der Anlage Kind angeben? Einfache Fahrt, oder Hin- und Rückweg? Vielen Dank schonmal.
Vielen Dank! Aber sind es denn keine außergewöhnlichen Belastungen für meine Eltern, die die Fahrten schließlih finanzieren, so dass sie es geltend machen können? Sind denn die Fahrten zur Uni und zum Nebenjob bei der Kindergeldstelle anrechenbar, das heißt trotzt des Nebenjobs Kindergeld bekommen, weil die Fahrtkosten enorm hoch sind...??? Vielen Dank
Grundsätzlich können Fahrten zur Arbeit steuerlich geltend gemacht werden. Dieses kann jedoch nur der Verursacher. Das bedeutet in deinem Fall nur dein Bruder nicht deine Eltern. Ob er in Maastricht studiert spielt dabei keine Rolle.
Da er jedoch keine Steuern gezahlt hat, kann er sich auch keine Steuern wieder holen. Klar, oder?
Das gleiche trifft auch bei den "Heimfahrten" zu deinen Eltern zu. Dieses könnten theoretisch auch Steuerlich geltend gemacht werden. Da aber keine Steuern gezahlt werden ist dieses sinnlos.