Fahrtkosten zum Arbeitsamt wegen der Besprechung der Berufssituation in Einkommenssteuer
Ich würde gerne wissen ob man die Fahrten zum Jobcenter in der Einkommenssteuer angeben kann (Werbungskosten?) Das Jobcenter bezahlt die Fahrtkosten nicht obwohl eine Einladung vorlag. Lt. Vermittler ist das nur in besonderen Fällen möglich. Ich bin z. Zt. arbeitslos gemeldet.
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Absetzbarkeit
Natürlich kann Du die Fahrtkosten als Werbungskosten abziehen.
Der Termin ist beruflich veranlasst.
Die Kosten dieser Fahrten sind Werbungskosten. Aber sie wirken sich in D erst aus, wenn Deine Werbungskosten des Jahres 2014 insbesamt € 1.000 übersteigen und Du überhaupt zu versteuerndes Einkommen hast.