Fahrtkosten und Verpflegungspauschale für Kundenbesuche eines freiberuflichen Unternehmensberaters
Ich habe einige Monate als freiberuflicher Unternehmensberater für einen Kunden gearbeitet. Dazu bin ich jeden Tag ca. 108 km zum Kunden gefahren. Die Arbeitszeit beim Kunden betrug i.d.R. 8 Stunden oder mehr. Ich habe mich selbstständig vor Ort verpflegt.
Die ersten Monate habe ich zur Fahrt einen Privat-PKW der Familie genutzt. Die letzten eineinhalb Monate bin ich mit der Bahn gereist. Dazu fehlen mir aber viele der Belege.
Fragen:
- Autofahrten: Bislang setze ich die Autofahrten mit der Kilometer-Pauschalen von 0,30 € an und rechne Tage x 108 km x 2 x 0,30 €. Ist das korrekt oder gibt es eine günstigere Möglichkeit?
- Bahnfahrten: Da ich die Belege hierzu nicht mehr habe, kann ich diese als Pauschbetrag ansetzen? Oder ist dieser Posten verloren?
- Verpflegung: Wie kann ich die für Verpflegung (Frühstück, Mittagessen) entstandenen Ausgaben ansetzen? Gibt es dazu irgendeine Verpflegungspauschale?
Vielen Dank!
1 Antwort
bzgl. steuerl. Absetzbarkeit...
zu 1. korrekt
zu 2. Eigenbelege oder auch hier die km wie bei 1. ansetzen
zu 3. das sind die üblichen Pauschalen, siehe hier http://de.wikipedia.org/wiki/Verpflegungsmehraufwand . Wenn Kunde in D, dann 6, 12 oder 24 Euro
zu 2. nimm doch einfach die gefahrenen km * 30 Cent und spar dir das mit den Eigenbelegen. Eigenbelege sollte man sparsam verwenden, nicht standardmässig. Form? Keine Vorschriften. Du solltest nur nachweisen können oder nachvollziehen, was du wo bezahlt hast.
zu 3. wo? keine Ahnung! Die Tagespauschalen mindern deinen Gewinn. Bin kein Steuerexperte.
Auch Dir danke für Deinen Kommentar!
zu 2. - Eigenbelege: Werden diese vom FA akzeptiert? Müssen sie einer bestimmten Form folgen? Welche Bahnkosten sollte ich in dem Fall ansetzen (manchmal bin ich ICE gefahren, manchmal IC)? - Kilometer ansetzen: Ich bin die letzten eineinhalb Monate deshalb nicht Auto sondern Bahn gefahren, da ich ein Fahrverbot hatte. Sollte ich vor diesem Hintergrund trotzdem Kilometer ansetzen?
zu 3. Wo werden diese angesetzt? In der EÜR als Betriebsausgaben?