Fahrtkosten und Verpflegungspauschale für Kundenbesuche eines freiberuflichen Unternehmensberaters

1 Antwort

bzgl. steuerl. Absetzbarkeit...

zu 1. korrekt

zu 2. Eigenbelege oder auch hier die km wie bei 1. ansetzen

zu 3. das sind die üblichen Pauschalen, siehe hier http://de.wikipedia.org/wiki/Verpflegungsmehraufwand . Wenn Kunde in D, dann 6, 12 oder 24 Euro

Auch Dir danke für Deinen Kommentar!

zu 2. - Eigenbelege: Werden diese vom FA akzeptiert? Müssen sie einer bestimmten Form folgen? Welche Bahnkosten sollte ich in dem Fall ansetzen (manchmal bin ich ICE gefahren, manchmal IC)? - Kilometer ansetzen: Ich bin die letzten eineinhalb Monate deshalb nicht Auto sondern Bahn gefahren, da ich ein Fahrverbot hatte. Sollte ich vor diesem Hintergrund trotzdem Kilometer ansetzen?

zu 3. Wo werden diese angesetzt? In der EÜR als Betriebsausgaben?

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@talueng

zu 2. nimm doch einfach die gefahrenen km * 30 Cent und spar dir das mit den Eigenbelegen. Eigenbelege sollte man sparsam verwenden, nicht standardmässig. Form? Keine Vorschriften. Du solltest nur nachweisen können oder nachvollziehen, was du wo bezahlt hast.

zu 3. wo? keine Ahnung! Die Tagespauschalen mindern deinen Gewinn. Bin kein Steuerexperte.

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