Fahrtkosten bei beruflicher Weiterbildung

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Bei den normalen Fahrten zur Arbeit gilt die Entferungspauschale - also 30 Cent pro Entferunungskilometer. Doch bei den Forbildungsreisen kann man den Hin- und Rückweg ansetzen, also die tatsächlich zurückgelegte km-Strecke, das erhöht die Werbungskosten, senkt die Steuern und erhöht die Steuererstattung.

Hierbei wird nicht Entfernungspauschale von € 0,30/km angesetzt (auch unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel).

Es werden die tatsächlich gefahrenen Kilometer zu je € 0,30/km angesetzt, wenn Du mit Deinem PKW fährst. Durch die Berechnung des Hin- und Rückweges ergibt sich zufällig der doppelte Betrag bei dieser Berechnung.