Frage von heinpe 30.05.2012

Fahrkosten bei Nebentätigkeit

  • Hilfreichste Antwort von cyracus 31.05.2012

    Zusammengenommen hast Du hier die Antwort JAIN bekommen.

    Bitte hole Dir auch Rat bei einer guten behördenunabhängigen (!!!) Beratungsstelle wie dieser Hamburger

    Arbeitslosen Telefonhilfe

    0800 111 0 444 - wenn Du in Hamburg / Umgebung wohnst oder

    040 22 75 74 73 - wenn Du in einem anderen Bundesland wohnst.

    Ich drück Deiner Tochter die Daumen. - Die Erbsenzählerei, sobald es um "Hartz IV" geht, ist katastrophal und - beschämend !! - politisch gewollt (wie man u.a. an dem vollkommen überflüssigen Betreuungsgeld für Manager-Gattinnen, nicht aber für "Hartz IV"-Mütter deutlich sieht)..

  • Antwort von FREDL2 31.05.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Eher nicht, da die Fahrtkostenerstattung vorherige Ausgaben erforderte und schon aus dieser logischen Argumentation heraus keine Einkunftsart darstellt.

  • Antwort von billy 30.05.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Ja darf es als Einkommensbestandteil ansehen und anrechnen.

  • Antwort von Rentenfrau 30.05.2012

    Das Jobcenter gewährt bei Einkommen Freibträge, mit diesen Freibeträgen sind Werbungskosten (ob nun mehr oder weniger) berücksichtigt, daher denke ich, daß das Jobcenter die Fahrtkostenerstattung schon anrechnet.

  • Antwort von luna3 30.05.2012

    hallo,die fahrkosten darf das jobcenter nicht als einkommen anrechnen,schliesslich verlaufen die fahrkosten unter werbungskosten die sie erstattet bekommen.mfg

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