Fahrkosten bei Nebentätigkeit
Meine Tochter hat als Nebentätigkeit Zeitungen ausgetragen. Als Vergütung bekam sie einen gewissen Betrag pro Zeitung und zusätzlich Fahrkosten erstattet. Nun meine Frage: Darf das Jobcenter die Fahrkosten als Einkommen anrechnen?
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Zusammengenommen hast Du hier die Antwort JAIN bekommen.
Bitte hole Dir auch Rat bei einer guten behördenunabhängigen (!!!) Beratungsstelle wie dieser Hamburger
Arbeitslosen Telefonhilfe
0800 111 0 444 - wenn Du in Hamburg / Umgebung wohnst oder
040 22 75 74 73 - wenn Du in einem anderen Bundesland wohnst.
Ich drück Deiner Tochter die Daumen. - Die Erbsenzählerei, sobald es um "Hartz IV" geht, ist katastrophal und - beschämend !! - politisch gewollt (wie man u.a. an dem vollkommen überflüssigen Betreuungsgeld für Manager-Gattinnen, nicht aber für "Hartz IV"-Mütter deutlich sieht)..
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Eher nicht, da die Fahrtkostenerstattung vorherige Ausgaben erforderte und schon aus dieser logischen Argumentation heraus keine Einkunftsart darstellt.
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Ja darf es als Einkommensbestandteil ansehen und anrechnen.
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Das Jobcenter gewährt bei Einkommen Freibträge, mit diesen Freibeträgen sind Werbungskosten (ob nun mehr oder weniger) berücksichtigt, daher denke ich, daß das Jobcenter die Fahrtkostenerstattung schon anrechnet.
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Antwort von luna3 30.05.2012
hallo,die fahrkosten darf das jobcenter nicht als einkommen anrechnen,schliesslich verlaufen die fahrkosten unter werbungskosten die sie erstattet bekommen.mfg
Kommentar von heinpe 30.05.2012Hallo, hast du da für mich irgendeinen Gesetzestext oder eine Internetseite, wo ich das nachlesen kann?
Danke für's STERNchen
♥ ♥ ♥ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ ♫ ♪ ♪ ♫ :-))
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http://www.youtube.com/watch?v=no-6x6eO6CQ