Fahrgemeinschaft, Finanzamt möchte die Namen der Mitfahrer, ist das ok?

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Warum wäre das den Kollegen nicht recht?

Nach aktuellem Steuerrecht können alle Fahrer und Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft die vollen 30 ct/km zur Arbeit (einfach) veranschlagen. Es ist nur zu beachten, daß für die Mitfahrer eine Obergrenze von 4.500 EUR p.a. gilt, während dies für den Fahrer nicht relevant ist.

Solange also Deine Mitfahrer fälschlicherweise nicht einen Betrag über dieser Grenze veranschlagt haben, sollten alle Beteiligten den vollen Betrag erstattet bekommen. Bei 220 Arbeitstagen im Jahr entspricht die Strecke, ab der eine Deckelung für die Mitfahrer erfolgt, etwa 68 km.

Du kannst also ohne weiteres die Mitfahrer angeben, solltest sie jedoch informieren, daß sie sich auch wahrheitsgemäß als Mitfahrer deklarieren. Wechseln die Fahrer, so ist dies entsprechend zu berücksichtigen.

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/entfernungspauschale.htm

Details dazu stehen im BMF-Schreiben vom 31.08.2009.

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Der Knackpunkt liegt in der Obergrenze von € 4.500/Jahr für die Entfernungspauschale, die bei ca. 68 - 75 km täglich erreicht wird. Nur wer sie als Selbstfahrer in seiner Anlage N überschreitet, muss sich auf die Erbringung eines (ungefähren) Nachweises der km-Fahrzeugleistung gefasst machen, z. B. Tankquittungen, Werkstattrechnungen mit km-Angabe.

Beim Ausfüllen der Anlage N ist in den Zeilen 36-39 z. B. anzugeben, wie viele Km man selber gefahren ist (Spalte 4) oder in Fahrgemeinschaft (Spalte 5); so steht es auch in der Anleitung zur Einkommensteuererklärung. Daraus folgen die Frage nach den Fahrgästen und gfls. die Nichtanerkennung des höheren Betrages bzw. der Vorwurf der Beihilfe zur Steuerhinterziehung zwangsläufig.

Das ist ein Problem. Das Finanzamt wird dann bei deinen Kollegen prüfen, ob sie die Fahrtkosten einzeln oder in Fahrgemeinschaft angegeben haben. Sowas sollte man vorher absprechen. Frage am besten einen Steuereberater.

Wieso hast du denn auch angegeben das du eine Fahrgemeinschaft hast? Deine Mitfahrer wollen es wohl deswegen nicht, weil es sonst rauskommt das sie die Fahrtkosten zu 100 % angeben und es dann Ärger gibt! Das einzige was du jetzt noch machen kannst ist, das du die Fahrgemeinschaft offiziell für das Finanzamt aufhebst! Wie genau das aber geht kann ich dir leider nicht beantworten!

LG Timo83

Irrtum, egal ob Einzelfahrer oder Fahrgemeinschaft, es gibt denselben Betrag. Aber u.U. haben die Kollegen die km ja etwas großzügiger ausgelegt!

;-)

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