An die vorangegangene Frage stellt sich für mich eine weitere Frage. Kann sich der Mann mit einem Verbraucherinsolvenzverfahren der Unterhaltsverpflichtung gegenüber seinen Kindern entziehen?
Nein Kindesunterhalt kann nicht verfallen oder verjähren.
Nein, kann er nicht - es wird das Jugendamt einspringen, im Rahmen von Unterhaltsvorschussleistungen, die der Kindesvater sein Leben lang zurückzahlen darf. Auch wenn er im Moment kein Geld hat.

Nein, denn der ncihtpfändbare Anteil des Einkommens wird ja auch nach seinen Unterhaltsverpflichtungen festgelegt. Er hat ja automatisch einen höheren nichtpfändbaren Anteil, wenn er ein Kind zu versorgen hat.