Fällt durch Verbraucherinsolvenzverfahren der Kindesunterhalt weg?

gefragt von SusannaLSusannaL am 03.07.2009 um 15:29 Uhr

An die vorangegangene Frage stellt sich für mich eine weitere Frage. Kann sich der Mann mit einem Verbraucherinsolvenzverfahren der Unterhaltsverpflichtung gegenüber seinen Kindern entziehen?

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anonym
beantwortet von billy am 3. Juli 2009 20:35
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Nein Kindesunterhalt kann nicht verfallen oder verjähren.


anonym
beantwortet von KurtisBlower am 4. Juli 2009 09:44
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Nein, kann er nicht - es wird das Jugendamt einspringen, im Rahmen von Unterhaltsvorschussleistungen, die der Kindesvater sein Leben lang zurückzahlen darf. Auch wenn er im Moment kein Geld hat.


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 3. Juli 2009 15:51
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Nein, denn der ncihtpfändbare Anteil des Einkommens wird ja auch nach seinen Unterhaltsverpflichtungen festgelegt. Er hat ja automatisch einen höheren nichtpfändbaren Anteil, wenn er ein Kind zu versorgen hat.


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