Ex zahlt Schulden nicht - lohnt Gehaltspfändung?
ein Ex hat immer noch Schulden bei mir. Es sind "nur" ca. 1000 Euro. Jetzt bekam ich den Hinweis, dass eine Gehaltspfändung sinnvoll sein kann.
Ich habe überhaupt kein Gefühl für den Aufwand und die Kosten, sowas durchzuziehen. Könnte das bei dem Betrag lohnen?
-
4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Hast Du schon ein Urteil über die Schulden? Wenn nein, dann brauchen wir vorläufig erst garnicht weiter darüber zu reden, denn ohne vollstreckbaren Titel, insbesondere Urteil, kannst Du keine Pfändungen veranlassen. Dann reiche erst einmal Klage ein.
Hast Du schon ein Urteil? Dann kann es losgehen! Zuständig ist das Vollstreckungsgericht (= Amtgericht), das Deinen Antrag auf Durchführung der Gehaltspfändung entgegen nimmt. Besorge Dir im Papierwarenhandel ein Antragsformular, füll es aus und reiche es ein. Hoffentlich liegt das Gehalt des Ex über dem Pfändungsfreibetrag, ansonsten bekommst Du nichts.
-
2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Also die Frag kann ich nicht beantworten, aber ich möchte mich bei dir bedanken.
Du hast mir wieder einmal klargemacht, dass man nie nie nie nie nie heiraten darf, wenn man ein Mann ist.
Danke dafür.
-
-
2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Das geht aber nicht einfach so. Du musst erst einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken. Den kann Dein Ex entweder widersprechen, dann bleibt Dir nur der Klageweg. Er kann die Schulden auch anerkennen, dann bekommst Du einen vollstreckbaren Titel, den ein Gerichtsvollzieher vollstreckt. Wie er das macht bleibt zunächst ihm überlassen (Kontopfändung, Gehaltspfändung etc.) Deine verauslagten Kosten des Verfahrens schudet er Dir auch noch, nebst Zins. Wenn allerdings bei ihm nichts zu holen ist (es gibt ja Pfändungsfreigrenzen) nützt Dir das auch wenig.
Kommentar von Guppy194Guppy194 18.08.2012mit der Einschränkung, dass Kontopfändung und Gehaltspfändung nicht vom Gerichtsvollzieher veranlasst werden.
Kommentar von Guppy194Guppy194 18.08.2012gelöscht, da doppelt
-
-
2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Denke doch nicht so kleinlich und schreibe diese Aussenstände einfach als Lehrgeld ab. Natürlich kannst Du versuchen diese einzutreiben, aber da beginnt es schon, dass Du entsprechende Beweise für die Schulden haben mußt. Dann mußt Du auch erst einmal die Anwalts- und Gerichtskosten vorstrecken - und wenn bei Deiner Ex nix zu holen ist, dann bleibst Du auch noch auf diesen Unkosten sitzen.
Erfolgreicher ist es da schon sie bei jeder Gelegenheit auf die Schulden aufmerksam zu machen und dies auch in ihrem Freundeskreis publik zu machen.
Kommentar von heinerbummheinerbumm 18.08.2012Der letzte Rat ist juristisch problematisch. Schulden öffentlich zu machen geht so einfach nicht. Da könnte man dagegen vorgehen
Kommentar von Snooopy155Snooopy155 19.08.2012Juristisch ist es problematisch z.B. auf die Schulden durch einen Anschlag an seiner Haustüre hinzuweisen. Aber es ist durchaus legitim ihn in seiner Stammkneipe aufzusuchen und dort zu fragen, wann er denn seine Schulden begleichen will.
Kommentar von Guppy194Guppy194 18.08.2012nun, Deine Hobbys sind "Faulenzen, mich den schönen Dingen hingeben, reisen, lesen und Sudoku", Du scheinst genug Euronen zu haben, dass Dich 1000 davon nicht jucken; schön für Dich; anderen tuts aber oft echt weh.
Kommentar von ThiloSThiloS 19.08.2012In diesem Falle sollten "die anderen" aber auch kein Geld verleihen...
Kommentar von Snooopy155Snooopy155 19.08.2012Gerade wenn ich wenig Geld habe, werde ich mir 2x überlegen ob ich erst einmal zusätzliches Geld in den Versuch der Beitreibung von Schulden vergrabe, wobei die Fragestellerin nicht einmal Auskunft gibt, in welcher Form diese vom Ex überhaupt anerkannt werden.
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Deine Forderung ist beweisbar und unbestritten.
Vorausgesetzt, er hat Einkünfte über dem Sozialhilfesatz, kann man ihn schriftlich per Einwurfeinschreiben zu Rückzahlung unter Fostsetzung von 14 Tage auffordern und ankündigen, andernfalls seine Forderung rechtsverfolgen zu lassen.
Vorausgesetzt, er hat Einkünfte über dem Sozialhilfesatz, wären die Kosten des Rechtsstreits von ihm zu tragen und mit erfolgreicher Klage Pfändungsbeschluß zu betreiben.
Ohne die Punkte 1-3 würde ich meinem schlechten Geld nun kein gutes mehr hinterherwerfen.
G imager761
aha :)