Frage von Claudi35 18.08.2012

Ex zahlt Schulden nicht - lohnt Gehaltspfändung?

  • Hilfreichste Antwort von Privatier59 19.08.2012
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Hast Du schon ein Urteil über die Schulden? Wenn nein, dann brauchen wir vorläufig erst garnicht weiter darüber zu reden, denn ohne vollstreckbaren Titel, insbesondere Urteil, kannst Du keine Pfändungen veranlassen. Dann reiche erst einmal Klage ein.

    Hast Du schon ein Urteil? Dann kann es losgehen! Zuständig ist das Vollstreckungsgericht (= Amtgericht), das Deinen Antrag auf Durchführung der Gehaltspfändung entgegen nimmt. Besorge Dir im Papierwarenhandel ein Antragsformular, füll es aus und reiche es ein. Hoffentlich liegt das Gehalt des Ex über dem Pfändungsfreibetrag, ansonsten bekommst Du nichts.

  • Antwort von EnnoBecker 19.08.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Also die Frag kann ich nicht beantworten, aber ich möchte mich bei dir bedanken.

    Du hast mir wieder einmal klargemacht, dass man nie nie nie nie nie heiraten darf, wenn man ein Mann ist.

    Danke dafür.

  • Antwort von heinerbumm 18.08.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Das geht aber nicht einfach so. Du musst erst einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken. Den kann Dein Ex entweder widersprechen, dann bleibt Dir nur der Klageweg. Er kann die Schulden auch anerkennen, dann bekommst Du einen vollstreckbaren Titel, den ein Gerichtsvollzieher vollstreckt. Wie er das macht bleibt zunächst ihm überlassen (Kontopfändung, Gehaltspfändung etc.) Deine verauslagten Kosten des Verfahrens schudet er Dir auch noch, nebst Zins. Wenn allerdings bei ihm nichts zu holen ist (es gibt ja Pfändungsfreigrenzen) nützt Dir das auch wenig.

  • Antwort von Snooopy155 18.08.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Denke doch nicht so kleinlich und schreibe diese Aussenstände einfach als Lehrgeld ab. Natürlich kannst Du versuchen diese einzutreiben, aber da beginnt es schon, dass Du entsprechende Beweise für die Schulden haben mußt. Dann mußt Du auch erst einmal die Anwalts- und Gerichtskosten vorstrecken - und wenn bei Deiner Ex nix zu holen ist, dann bleibst Du auch noch auf diesen Unkosten sitzen.

    Erfolgreicher ist es da schon sie bei jeder Gelegenheit auf die Schulden aufmerksam zu machen und dies auch in ihrem Freundeskreis publik zu machen.

  • Antwort von imager761 20.08.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
    1. Deine Forderung ist beweisbar und unbestritten.

    2. Vorausgesetzt, er hat Einkünfte über dem Sozialhilfesatz, kann man ihn schriftlich per Einwurfeinschreiben zu Rückzahlung unter Fostsetzung von 14 Tage auffordern und ankündigen, andernfalls seine Forderung rechtsverfolgen zu lassen.

    3. Vorausgesetzt, er hat Einkünfte über dem Sozialhilfesatz, wären die Kosten des Rechtsstreits von ihm zu tragen und mit erfolgreicher Klage Pfändungsbeschluß zu betreiben.

    4. Ohne die Punkte 1-3 würde ich meinem schlechten Geld nun kein gutes mehr hinterherwerfen.

    G imager761

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