EÜR Zeile 76 Eintragung bei Betriebsauflösung
Hallo,
mein Steuerprogramm sagt das ich in Zeile 76 in der Anlage EÜR eine Eintragung machen soll. In der Zeile geht es um: "Hinzurechnungen und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart".
Diese Eintragung muss wohl gemacht werden weil ich das Gewerbe im Jahr 2013 aufgegeben habe. Ich habe keine offenen Forderungen oder offene Verbindlichkeiten. Das einzige was noch nicht gezahlt ist ist die Umsatzsteuer für das Jahr 2013.
Für Antwort wäre ich sehr dankbar.
3 Antworten
Vermutlich ist Dein Programm so ausgelegt, dass die Betriesaufgabe dort erfasst wird.
mache die Eintragung der Umsatzsteuer bei "Verbindlichkeiten" dann sollte es passen.
Übrigens beachten, wurde während der Tätigkeit etwas angeschafft? PC, Schreibtisch usw. irgendetwas, was noch Wert hat und weiter verwendet wird?
Das wäre auch zu berücksichtigen.
Auch wenn noch Ware für das Gewerbe oder offene Forderungen an Kunden vh. sind, ist das zu berücksichtigen.
Hier übrigens nochmal der Link wo steht das man bei Betriebsaufgabe die Gewinnermittlungsart wechselt.
https://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/B/Betriebsaufgabe.html#D063017500010
Hallo nochmal,
in welche Zeile muss ich nun den Restwert des PC´s eintragen und wo die restliche Umsatzsteuer? Werden diese Beträge dann als Gewinn oder Verlust verrechnet?