Frage von michaschmidt 07.06.2012

EStE: Freiwillig versichert: Bezuschussung der Krankenversicherungsleistungen

  • Hilfreichste Antwort von blackleather 07.06.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    § 10 Abs. 4 Satz 2 EStG:

    "Der Höchstbetrag beträgt 1 900 Euro bei Steuerpflichtigen, ... für deren Krankenversicherung Leistungen im Sinne des § 3 Nummer 9, 14, 57 oder 62 erbracht werden."

    Da steht nicht, dass diese Leistungen eine bestimmte Zeit lang oder im überwiegenden Teil des Kalenderjahrs erbracht worden sein müssen. Vielmehr reicht ein einziger Tag im Jahr, an dem eine solche Leistung gezahlt worden ist. Aus diesem Grunde sieht auch die Steuererklärung keine zeitanteilige Anrechnung vor.

  • Antwort von Snooopy155 07.06.2012

    Deine Frau hat doch eine Jahresabrechnung von ihrem Arbeitgeber bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses erhalten und diese Daten wurden auch dem Finanzamt mitgeteilt. Die dort genannten Zahlen zu den Vorsorgeaufwendungen sind dann in die Anlage der Einkommensteuererklärung zu übernehmen.

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