ESt 2012 Minijob und Elterngeld

1 Antwort

  1. Minijob nein, da ist alles abgegolten.

  2. Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt, muss eingetragen werden.

  3. Mutterschaftsgeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt und muss eingetragen werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986