ESt 2012 Minijob und Elterngeld
hallo zusammen, habe eine frage zur Steuererklärung 2012. Ich war im Jahr 2012 als Minijobberin tätig und habe im Juli 2012 ein Kind bekommen. jetzt meine Frage: Muss ich den Minijob, den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, das Mutterschaftsgeld (waren nur 210,-) und das Elterngeld (mtl. 300,-) angeben? Mein Mann geht Vollzeit arbeiten. unterliegt mein Gehalt dann dem Progressionsvorbehalt? Danke schon mal.
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
einkommensteuer
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Minijob nein, da ist alles abgegolten.
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Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt, muss eingetragen werden.
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Mutterschaftsgeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt und muss eingetragen werden.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986