Es geht um Wandtattoos von "Frozen Eiskönigin" von Walt Disney. Ist dieses Tattoo evtl. geschützt? Kann ich in China einkaufen und hier verkaufen?

4 Antworten

Grundsätzlich würde ich davon ausgehen, dass alle Dinge von Walt Disney in irgendeiner Form (Bild-, Wort-, Designmarke) geschützt sind. Schon allein deswegen, weil Disney eine riesige Patent-, Lizenz- und Rechtsabteilung unterhält und nahezu alle Gewinne von Disney duch Lizenzierungen erwirtschaftet werden.

Auf dbzgl. Aussagen, gerade eines chinesischen Lieferanten, würde ich nicht soviel geben, wie zwischen Tapete und Wand Platz ist. ..:-)

Du kannst ja von Lieferanten ein entsprechendes Dokument fordern. Darfst aber dann nicht darauf verzichten, eben genau dieses Dokument durch Disney verifizieren zu lassen. Und zwar vor dem ersten Verkauf!

Wenn Du Lust hast, kannst Du dich mal durch dieses Dokument kämpfen: https://wuecampus2.uni-wuerzburg.de/moodle/pluginfile.php/341656/mod_resource/content/1/Kultur%20%20Recht%20-%20ein%20praxisorientiertes%20Rechtshandbuch%20f%C3%BCr%20K%C3%BCnstler%20und%20Kulturmanager_Merchanising.pdf

Deine nachgeschobene Frage, ob bei eBay-Verkäufen mit Abmahnungen zu rechnen ist, kann man getrostet antworten:

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit !!!!!

Bester Rat wohl: Lass die Finger davon. Ein kleiner falscher Schritt kann dich ein Vermögen kosten. Auch wenn Disney ein recht lustig daherkommender Konzern ist - Gefangene machen die nicht !!!



auwei , 

 ....." Gefangene machen die nicht !!! "  

diesen Satz assoziiere ich mit, 

 " Erschießen " !  :-(

gut zu wissen !   ;-) 

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Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.

Wenn die Chinesen allerdings ein Motiv mit der Frozen Eiskönigin haben, was es von Walt Disney nicht gibt, ist dieses dann nicht urherbrechtlich geschützt?

Oder ist alles in Verbindung mit der Frozen Eiskönigin urherbrechtlich geschützt?

Viele Grüße Oli

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@Oliq1983

Dreh- und Angelpunkt, ist die Frage, ob es sich um eine Kopie/Plagiat handelt?

Selbst wenn der chinesische Lieferant nur ein "ähnliches" Motiv verkaufen will, verstösst er damit schon gegen die o.g. Markenrechte.

Übrigens ist es dabei nahezu unerheblich ob er explizit gegen die Wort-, Bild-, oder Designmarke verstösst. Die blose "Ähnlichkeit", die zu Verwechslungen führen kann, ist Anlaß genug, dagegen vorzugehen.

Nur: Gegen den Chinesen, der sein Geld ja von Dir schon erhalten hat, kann Disney schwerlich vorgehen. Gegen dich als kleiner, deutscher Internet-Händler ist das weitaus einfacher.

Die Ware wird entweder schon vom Zoll bei der Einfuhr entdeckt und beschlagnahmt und auf deine Kosten vernichtet. Selbstredend wirst DU dafür bestraft und zur Verantwortung gezogen. Die Einrede, Du hättest nicht gewußt, dass es sich um Plagiate handelt, kannst Du getrost vergessen, da Du als Kaufmann handelst und gewerblich tätig bist.

Oder Dir gelingt die Einfuhr der Plagiate und die Abmahnanwälte und die Disney-Anwälte werden auf dich aufmerksam, weil Du im Internet-Shop mit der Wortmarke "Frozen Eiskönigin" wirbst. Auch unerheblich ist, wenn Du plakativ in deinem Angebot darauf aufmerksam machst, dass es sich um ein Plagiat handelt. Du darfst Plagiate eben nicht verkaufen oder in Verkehr bringen.

Dafür haben die sogar eigene Suchprogramme entwickelt. Also lange unentdeckt bleibt dein Handel definitiv nicht.

Ach ja: Du solltest bedenken, dass die reinen Abmahn- und Rechtsanwaltskosten noch das geringste Übel sind. Gerade große Markeninhaber prügeln erhebliche Schadensersatzsummen durch die Gerichte, wegen vermeintlichen Umsatzeinbußen usw.

Fazit: Am Ende hast Du Geld für faktisch unverkäufliche Ware an den Chinesen gezahlt, musst die Ware vernichten lassen, zahlst Abmahnanwälte, deinen eigenen Anwalt, Gerichtskosten und ggf. auch noch Schadenserssatz an Disney.

Da fällt die zwangsweise Schließung deines Shops durch Ebay schon fast gar nicht mehr ins Gewicht ..;-)

Kleine Beispiele: Vor ein paar Jahren ist McDonalds mal gegen zwei
Unternehmen vorgegangen, die "Mc" im Namen führten (und übrigens schon seit Jahren im Markt waren). Beim einen handelte es sich um eine kleine, norddeutsche Pommes-Buden-Kette. Beim anderen um einen Wohnmobil-Verleih.

Die Rechtsstreite endeten unterschiedlich. Die Pommes-Buden-Kette musste alle Ihre Schriftzüge, Logos usw. ändern und Schadenersatz an McDonalds zahlen - was der Tod des Unternehmens war.

Das Gericht sah tatsächlich eine Verwechslungsgefahr, weil eben Pommes verkauft wurden. Das Pommes-Logo hatte objektiv betrachtet, wenig Ähnlichkeit mit dem Mc-Schriftzug.

Der Wohnmobil-Anbieter hingegen obsiegte zumindest teilweise, weil das was er anbot eben keinen Verwechslungsansatz mit McDonalds bot.

Nichtdestotrotz hat auch diese Auseinandersetzung einen hohen
sechstelligen Betrag gekostet - für Anwälte, Gerichte und einen
Vergleich der mit McDonalds geschlossen werden musste.

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Kann ich bei einem Verkauf bei ebay Abmahnungen erhalten?

Selbstverständlich mußt du dich vorher über die Urheberrechte informieren !!!

Aber nicht hier .

Gruß Z... .