Erwerbsunfähigkeit und Zuverdienst?

gefragt von demosthenesdemosthenes am 30.10.2008 um 12:17 Uhr

Aus den Antworten auf eine andere Frage hier habe ich gelernt, dass auch der Bezieher einer EU-Rente etwas hinzuverdienen darf, bis zu 400 Euro sogar ohne Anrechnung auf die Rente.

Schön für ihn.

Nun gibt es ja Renten wegen Erwerbsminderung, wegen voller Erwerbsminderung und wegen Erwerbsunfähigkeit.

Angesehen davon, dass mir der Unterschied zwischen "voller EM" und "EU" schon ein Rätsel ist, verstehe ich nicht, wie jemand, der erwerbsUNFÄHIG ist, überhaupt einen Nebenverdienst haben kann.

"Erwerbsunfähig" bedeutet doch, dass der Betreffende unfähig ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen - egal welcher Art.

Wie kann er denn da überhaupt einer (bezahlten) Nebentätigkeit nachgehen?

Beweist er damit nicht eigentlich, dass er keineswegs erwerbsunfähig, sondern allenfalls "erwerbsgemindert" ist?

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Lissa
beantwortet von Lissa am 30. Oktober 2008 12:38
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Der Unterschied zwischen den Rentenansprüchen liegt darin, wann sie entstanden sind.

Während die Erwerbsunfähigkeitsrente dem AVG (Angestelltenversicherungsgesetz) oder der RVO (Reichsversicherungsordnung) entstammt, gibt es die Erwerbsminderungsrente im SGB VI.

Man kann eine Erwerbsunfähigkeitsrente nur haben, wenn der Rentenanspruch schon vor 1992, der Einführung des SGB, entstanden und festgestellt war.

Im alten Recht (EU-Rente)hing der Rentenanspruch sowohl an der Gesundheit als auch an den Stunden, die man damit noch arbeiten konnte.

Es gab die EU-Rente als Vollrente und die BU-Rente (Berufsunfähigkeitsrente), die 2/3 davon betrug.

Selbständige bekamen auch wenn sie gesundheitlich nicht mehr arbeiten konnten (unter 2 Stunden) nur die BU-Rente.

Bei diesen Renten hing der Anspruch sowohl an der gesundheitlichen Einschränkung als auch an den Stunden, die man noch arbeiten konnte und da war der Anspruch weg, wenn man mehr arbeitete.

An 1992 gibt es die Unterscheidung zwischen der Schwere der gesundheitlichen Einschränkung (über 6 Stunden/ keine Rente, zwischen 3 und 6 Stunden/ teilweise EM-Rente/Halbe Rente und unter 3 Stunden/ volle Rente) Das ist das Erste, was festgestellt wird.

Und dann geht es darum, ob und wieviel jemand noch verdient.

Zur teilweisen EM-Rente kann und soll man noch hinzuverdienen.

Der Hinzuverdienst richtet sich nach dem, was vor Rentenbeginn verdient wurde und steht im Rentenbescheid.

Und im Rentenbescheid ist geregelt, bei welchem Hinzuverdienst man welchen Anteil seiner Rente noch bekommt.

Einheitlich wurde geregelt, dass man bei allen Renten bis zu 400 Euro hinzuverdienen darf, ohne die Rente zu gefährden.

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 30. Oktober 2008 13:21

Danke für die ausführliche Antwort!

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 30. Oktober 2008 13:36

Klasse Lissa, das SGB mit seinen Büchern wird mir immer ein Buch mit sieben Siegeln bleiben.

Kommentar von Cae1d154b68eed7423bd12b8382556b4smallRentenfrau am 30. Oktober 2008 18:17

Lissa, im Prinzip stimmt Deine Aussage schon, aber Du irrst Dich um ca. 10 Jahre im Bezug auf den Zeitpunkt der eingetretenen Änderungen.

Kommentar von Ab25270aca50e6fc0b7d501f1fe5280bsmallLissa am 30. Oktober 2008 18:21

...und wann soll es sich geändert haben?

Eine Korrektur wäre netter als so ein allgemeiner Hinweis.

Kommentar von Ab25270aca50e6fc0b7d501f1fe5280bsmallLissa am 30. Oktober 2008 18:25
Kommentar von Cae1d154b68eed7423bd12b8382556b4smallRentenfrau am 30. Oktober 2008 18:30

Hi Lissa, sorry, ich wollte Dich nicht kritisieren, war nicht bös gemeint, schau einfach runter, hab grade die Antwort geschrieben. Nix für Ungut, Du hast Dich "nur" beim Zeitpunkt vertan.


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Rentenfrau
beantwortet von Rentenfrau am 30. Oktober 2008 18:29
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Zum Verständnis, ein kurzer Rückblick über die Rentenänderungen: schon im Jahr 2000 hat der Gesetzgeber beschlossen, daß der Schutz bei Berufsunfähigkeit in der gesetzlichen Rente beendet werden soll. Ab 2001 wurden dann die bisherige Renten wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit reformiert und durch eine zweistufige Rente wegen Erwerbsminderung ersetzt. Es gibt seit 2001 die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (arbeitsfähig über 3 bis unter 6 Stunden am Tag)- auch hier kann man "mehr" dazuverdienen, da man ja nur teilweise verrentet ist und eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (arbeitsfähig unter 3 h pro Tag), Hinzuverdienst 400 Euro pro Monat. Einen Vertrauensschutz auf die Rente wegen Berufsunfähigkeit haben nur Versicherte, die VOR dem 2. Januar 1961 geboren sind.

Die Berufsunfähigkeitsrente war eine 2/3-Rente, man konnte dazuverdienen. Die alten -höheren Hinzuverdienstgrenzen bei der BU-Rente blei Die Erwerbsunfähigkeitsrente war eine volle Rente, daneben konnte nur geringfügig dazuverdient werden - nun ab 1.1.08 einheitlich 400 Euro monatlich). ben.

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 31. Oktober 2008 14:53

Danke für die ausführliche Darstellung.


anonym
beantwortet von beropp am 26. Februar 2010 20:05
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Da gibt es schon Unterschiede. Ich bin stark sehbehindert, kann mich in meiner Wohnung aber problemlos bewegen. Es gibt Jobs, in denen man von zuhause telefonieren kann. Die Datensätze die im Rahmen dieser Tätigkeit zu bearbeiten sind, werden von meiner Tochter gepflegt. Ich kenne keinen Arbeitgeber außerhalb meiner Wohnung, der mich und meine Tochter gleichzeitig einstellen würde.

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 27. Februar 2010 10:19

Das kann ich nachvollziehen.


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 30. Oktober 2008 12:23
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Die Frage habe ich mir auch schon heäufig gestellt. Ist aber wohl so, dass be Herz- und Kreislauferkrankungen, Lungenerkrankungen usw. die die Person in Probleme bringen, eine 100 % Erwerbsminderung/Erwerbsunfähigkeit zugestaden wird, aber die Leute sich ab und zu noch in der lage führlen leichte Tätigkeit auszuüben, wenn sie sich die Zeit frei einteilen können.

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 30. Oktober 2008 13:21

Danke!


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