erwebsminderkeitsrente
wer muß ein arbeitsverhältnis auflösen wenn ich erwerbsminderkeitsrente bis 2021 beziehe
-
2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Sinnentleertes Arbeitsverhältnis
Beträgt die krankheitsbedingte Fehlzeitenquote des Arbeitnehmers - wie in einem Fall des Landesarbeitsgericht Köln - in den beiden letzten Jahren vor der Kündigung 100 %, in fünf der acht letzten Jahre weit mehr als 50 % und in keinem Jahr dieses Zeitraums unter 30 % und wird dem Arbeitnehmer wenige Wochen vor Ausspruch der Kündigung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zugebilligt, so liegt ein "sinnentleertes" Arbeitsverhältnis zur außerordentlichen krankheitsbedingten Kündigung vor.
-
2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Natürlich kannst du eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen - diese recht kann man dir nicht nehmen.
Aber: zum Erfolg solltest du rechtlichen Beistand suchen, also beim Rechtspfleger auch gleich nach einem Beratungsschein fragen, vorausgesetzt dein Einkommensverhältnisse lassen das zu.
-
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Nein, da Arbeitsverhältnis muss nicht aufgelöst werden, allerdings liegt i. d. R. ein Kündigungsgrund vor, wenn es sich um eine volle Erwerbsminderungsrente handelt. Aber der Arbeitgeber muss nicht kündigen, u. U. stehen sogar tarifliche Regekungen oder Betriebsvereinbarungen entgegen.
-
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Geht's denn genauer?? Gruß Z... .
-
Antwort von santosundsancho 17.02.2012
stehe noch in einem arbeitsverhältnis obwohl ich seit mai2011 erwerbsminderkeitsrente bekomme.,nun hat mir mein arbeitgeber gekündigt, kann ich dem ag eine kündigungsschutzklage anhängen?