Erlischt Garantieschutz bei Preisnachlass?

2 Antworten

Was Du da ansprichst, ist nicht die Herstellergarantie, sondern die Gewährleistung gegenüber dem Händler. Da sollte man in der Tat klarstellen, wofür der Preisnachlass von € 150,-- denn gewährt wird. Das kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass Du in einem Schreiben an den Lieferanten ausdrücklich die von Dir genannten Mängel aufführst und dann feststellst, dass es sich um rein optische Mängel ohne Störung der Funktion handelt. Damit ist dieser Punkt dann ja klargestellt.

Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Händlers.

Du hast aber eine mangelhafte Ware erhalten, da hast du keinen Garantieanspruch, sondern einen Gewährleistungsanspruch, wobei der Händler in der Beweispflicht in deinem Fall ist. Dieser versucht nun sein Nachbesserungspflicht zu umgehen, und bietet dir deshalb den Preisnachlass an. Dann sind aber deine Ansprüche erfüllt.

Bei einem Kauf im Internet kannst du innerhalb von 14 Tagen deinen Kauf ohne Begründung widerrufen und die Ware zurückschicken (Fernabsatzgesetz) Das ist eine Überlegung wert.