Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung
Wir, drei Geschwister, sind eine Erbengemeinschaft nach dem Tod der Mutter im Februar 2010. Die Kapitalerträge des Jahres 2010 sind lt. Jahressteuerbescheinigung unter Berücksichtigung des Freistellungsbetrags auf den Namen der Mutter angerechnet worden, und Kapitalertragssteuer wurde entsprechend abgeführt. Wie können wir drei Geschwister uns jetzt die gezahlte Kapitalertragssteuer wieder erstatten lassen, da die Mutter Anfang Februar verstorben ist und folglich 10 Monate unserem Einkommen zugerechnet werden müssten. Wir schöpfen unsere Freistellungsbeträge nicht aus und müssten die Kapitalertragssteuer doch zurück bekommen.
2 Antworten
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Die Steuerpflicht deiner Mutter hat mit ihrem Tod geendet.
Danach also seit Februar 2010 sind die Einkünfte bei den Erben zu versteuern. Praktisch passiert das via Gesonderter und Einheitlicher Erklärung der Einkünfte. Da werden euch auch die Kapitalertragsteuern zugeteilt und mit eurer persönlichen Einkommensteeuererklärung erstattet.
Da ist es auf jeden Fall zielführend, wenn die Erbengemeinschaft sich beim FA meldet!
Hier gibts am Beisspiel der OFD Niedersachsen Formulare mit den entsprechenden Erläuterungen zum Herunterladen. Bei Verständnisproblemen empfehle ich einen Lohnsteuerhilfeverein hinzuzuziehen. http://www.ofd.niedersachsen.de/live/live.php?&article_id=91939&navigation_id=27214&_psmand=110
Muss man die Festellungserklärung von sich aus mit der ESt-Erklärung abgeben, oder kommt das Finanzamt auf einen zu ?