Erhöhen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung die Krankenkassenbeiträge?

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Ja das ist korrekt und wird von allen Krankenkasen so gehandhabt, im folgenden am Beispiel der TK. Die TK benötigt Nachweise über Ihre Einnahmen. Bitte senden Sie uns daher entsprechende Unterlagen in Kopie zu. Als Nachweis eignen sich zum Beispiel Kontoauszüge oder der Einkommensteuerbescheid. Wenn Sie höhere Einnahmen erzielen, sind wir verpflichtet, die Beiträge auch rückwirkend anzupassen. Informieren Sie uns bitte umgehend, wenn sich Ihre Einnahmeverhältnisse ändern. Sie vermeiden damit eventuelle Beitragsnachforderungen. Welche Einnahmen berücksichtigt die TK? Bei freiwillig Versicherten berücksichtigt die TK sämtliche Bruttoeinnahmen, um die Krankenversicherungsbeiträge zu ermitteln. Zu den Einnahmen gehören zum Beispiel:

  • das laufende Arbeitsentgelt (Gehalt),
  • Einmalzahlungen wie Weihnachts u.Urlaubsgeld,
  • Beamtenbezüge,
  • Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit,
  • Renten (zum Beispiel gesetzliche Renten, Betriebsrenten, Renten aus privater Lebensversicherung, Pensionen),
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung,
  • Erträge aus Kapitalvermögen wie Zinsen oder Dividenden,
  • Unterhaltszahlungen vom getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten sowie
  • Sozialhilfe.

Um Ihren monatlichen Krankenkassenbeitrag zu berechnen, wird die Beitragsbemessungsgrenze von 3.712,50 Euro berücksichtigt. Das bedeutet: Alle Einnahmen, die über diesem Grenzwert liegen, fließen nicht mit in die Berechnung ein. http://www.tk.de/tk/versicherung-und-tarife/beitraege/beitragspflichtige-einnahmen/19384