Erbschaft: kann ich beim Finanzamt Einblick in Kontodaten des Verstorbenen bekommen?

2 Antworten

Das Finanzamt hätte vermutlich selbst gern die gesamten Kontodaten des Steuerpflcihigen/Verstorbenen.

Entweder Du siehst als Haupterbe die unterlagen des Erblassers durch, oder Du verlangst vom Haupterben auskunft.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Wieso beim FA . Du solltest dich schon nach dem Tod des Angehörigen über evtl. Ansprüche informieren. Voraussetzung für die Berechnung des Pflichtteilsanspruches ist, dass der Pflichtteilsberechtigte weiß, welchen Umfang und welchen Wert der Nachlass hat. Das hat auch der Gesetzgeber gesehen und dem Pflichtteilsberechtigten einen Anspruch auf Auskunft gegeben, § 2314 BGB. Hier sehr schön nachzulesen : http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/frameset.htm?