Erbrecht - Mann meiner Tante starb, sie sie kinderlos, wer wird nun Pflichterbe?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da gibt es erstmal das Ehegatten erbrecht (§ 1931 BGB).

Wenn wir davon ausgehen, das die beiden in Zugewinngemeinschaft gelebt haben, so erhöht sich das gesetzliche Erbe schon mal um 1/4 udn ausserdem um den gesammten Hausrat.

Da es keine Verwandten 1. Ordnung gibt (Kinder), ist zu prüfen, ob es welcher 2. Ordnung gibt. (Eltern Geschwister).

WEnn der Onkel (Mann Deiner Tante) noch Geschwister, Nichten Neffen, oder Eltern hat, so erben die in diesem Fall 1/4 und die Ehefrau (Deine Tante) 3/4.

Gibt es diese Verwandten 2. Ordnung nicht, so bekommt die Ehefrau alles.

Anders könnte es noch sein, wenn es ein Testament gibt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.