Erbfall mit Darlehen und nicht kreditwürdigen Erben?

2 Antworten

Wenn ich das richtig übersetzt bekomme, ist zur Absicherung des Darlehens ein Grundpfandrecht auf das Haus aufgenommen worden. Eine ausreichende Sicherheit für das Darlehen ist also vorhanden. Die Bank wird also keinen Anlaß, den Kredit fällig zu stellen. 

Klar ist allerdings, daß eine Erhöhung des Darlehens ausgeschlossen ist bei derart schlechter Bonität und, daß die Bank bei Zahlungsverzug rigoros handeln dürfte.

Solange die Kreditraten bedient werden, wird die Bank den Kredit sicher nicht sofort fällig stellen.

Zudem ist unklar ob die Eheleute ein Testament erstellt haben in dem sie sich gegenseitig zum Alleinerben erklärt haben oder nicht. Existiert kein Testament, dann ist der Sohn neben dem Vater Erbe und es entsteht eine Erbengemeinschaft. Dadurch wird zumindest ein Teil des Erbes dem Zugriff des Sozialamtes entzogen.

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Die Frage ist, ob das Sozialamt einen Teil der Pflege des Heimbewohners zahlt.

In diesem Fall gibt es nichts mehr zu erben, denn nur die Ehefrau durfte bis zu ihrem Tod in dem Haus wohnen bleiben. Nun ist sie gestorben und das Haus würde dann in den Besitz des Sozialamtes gehen.

Die Pflege wurde (also der Teil, der nicht von Pflegeversicherung und Krankenkasse gedeckt ist) aus dem gemeinsamen Vermögen bestritten.

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@Frage0815

Dann trifft das, was ich beschrieb bei Euch nicht zu. Alles andere hat Privatier59 schon beschrieben.

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