Erben,Pflegen , Pflegeheim

3 Antworten

und entmündigt werden,was meine beiden Geschwister und ich als Undank empfinden

Für die "Entmündigung" sind weder der Bruder noch Hinz und Kunz zuständig sondern das Amtsgericht und das entscheidet von Amts wegen. Damit ist das Thema "Undank" also schon mal vom Tisch. Was gibts sonst noch?

Hallo, Eventuell wird eine Betreuung des Vaters in Kürze bei euch ein Thema werden müssen?

Rechtzeitiges Informieren ist deshalb wichtig, gerade in gespannten Familienverhältnissen wie scheinbar bei euch. Ein gerichtlich bestellter Betreuer ( könntest Du z.B. sein ) entscheidet im Interesse des Betreuten u.a. :

z.B. in persönlichen Angelegenheiten (Heilbehandlung, Unterbringung) sowie in vermögensrechtlichen Angelegenheiten ....

http://www.familienratgeber.de/recht/gesetzliche_betreuung.php K.

Nun, einen Anwalt habt Ihr ja schon.

Wenn ein Sohn entmündigen will und drei Kinder sind dagegen und können auch Gründe dafür vorlegen, wird das nicht klappen.

Zunächst mal muss festgestellt werden, ob eine stationäre Pflegebedürftigkeit besteht. Wenn er nur ambulant pflegebedürftig ist, bleibt er im Haus wohnen und der Bruder muss sich kümmern.

Viel Glück

Barmer