Erbe zu gunster meiner Kinder ausschlagen
Kann ich zu gunsten meiner KInder das Erbe von meiner Mutter ausschlagen? Bekommen die dann auch meinen Anteil oder wird dann neu Aufgeteilt?
-
5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
ohne die genaue konstellation zu kennen, eine andere idee:
nimm das erbe an und schenke es deinen kindern. das ergebnis ist dasselbe mit dem vorteil, deutlich höhere freibeträge zu haben.
-
4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Du kannst das Erbe annehmen und an Deine Kinder weiterreichen oder es ausschlagen.
Wenn Du es ausschlägst, kannst Du keine Bedingungen daran knüpfen, dann wird das gesamte Erbe eben unter den verbleibenden Erben die annehmen neu aufgeteilt.
-
-
2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Habe noch nicht davon gehört das ein Erbe unter Vorbehalt oder Bedingung ausgeschlagen werden kann. Ich denke wenn ein Kind das Erbe seiner Eltern ausschlägt, dann bekommen es die Enkelkinder nicht ersatzweise. Meiner Meinung nach gehen die Enkel dann erst recht leer aus.
-
-
2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Das kommt ganz darauf an, wer die weiteren Abkömmlinge der Erblasserin sind. Also Vorsicht !
§ 1924 BGB
Gesetzliche Erben erster Ordnung (1) Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers.
(2) Ein zur Zeit des Erbfalls lebender Abkömmling schließt die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge von der Erbfolge aus.
....
(4) Kinder erben zu gleichen Teilen.
Wurde die Ausschlagung der Erbschaft fristgerecht erklärt, ist der Erklärende nicht Erbe geworden. Er ist nun kein vorläufiger Erbe mehr und ist auch nicht zum endgültigen Erben geworden. Der entsprechende Teil der Erbschaft fällt - rückwirkend auf den Zeitpunkt des Erbfalls - den anderen Erben zu.
Es ist also zu klären, wer sind die möglichen anderen Erben !!!
-
Antwort von uta75 15.04.2011
Du bist als Kind 1. gesetzlicher Erbe und danach kommen natürlich die Enkelkinder ob du ausschlägst oder nicht. Ich hab auch gerade mein Erbe ausgeschlagen und musste für meine Kinder auch ausschlagen,weil sie die nächsten gewesen währen.Aber in deinem Fall ist das ausschlagen der Erbschaft doch gar nicht notwendig,du weißt doch worum es sich handelt.Spar dir den Gang und das Geld für den Nothar und gib alles an deine Kinder weiter