Erbe irrtümlich ausgeschlagen-kann man da noch was machen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das käme auf den Grund des Irtums an: War dir ein Lottogewinn, Yachteigentum oder Abfindung aus Arbeitslohn verborgen geblieben, weil das nicht in den Nachlassunterlagen vorhanden war, durchaus.

Hast du dich hingegen auf Aussagen anderer verlassen, Schulden vermutet, die nicht oder doch nicht so hoch betstanden oder den Nachlass nicht mit der gebotenen Sorgfalt geprüft und fahrlässig Ausschlagung erklärt, gäben deratige Motive oder reine Mutmaßungen keinen Anfechtungsgrund nach §§ 119 Abs. 2, 1954, 1955, 1945 BGB her :-(

G imager761

Warum schlägt man denn nur ein Erbe aus, ohne vorher alle geprüft zu haben?

Selbst wenn man eine Überschuldung erst zu spät bemerkt, bleibt doch noch die Nachlassinsolvenz, bei der man noch mit 0,- rauskommt, aber eben leider nur etwas Arbeit hat.