Erbe aus England, Anrechnung der bereits bezahlten englischen Steuern?

1 Antwort

Also auf den gesammtenErbanfall heißt natürlich nur dort, wo es einen inländischen Steuerpflichtigen gibt auf dessen gesammten Anfall.

Deine Schweter ist engländerin udn wohnt dort, sie hat mit der hiesigen Steuer ncihts zu tun.

Du mußt bei der Steuererklärung hier den dortigen Bescheid mit einreichen udn die Anrechnung der Steuer beantragen.

die die deutsche Steuer geringer, ist der Fall erledigt. ist die deutsche Steuer höher, als was Du dort zu zahlen hattet, muss die differenz zur englischen Steuer nachgezahlt werden.