Entnahmegewinn bei unentgeltlicher Überlassung von landwirtschaftlichen Flächen?

1 Antwort

Das kann man nach dem Sachverhalt nicht beantworten.

Hat Euer Vater jedem ein Stück Land geschenkt, oder hat er Euch die Flächen insgesamt überlassen?

Fragt mal die landwirtschaftliche Buchstelle, die die Erklärung für Euren Vater gemacht hat.

Es könnte sein, das die Betreibsaufgabe durch den Vater erfolgt ist, als er Euch das Land übertrug und die Verpachtung dann bei Euch nur noch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind/waren.

Aber selbst wenn ihr eine Landwirtschaft übernommen habt, wird es schwierig etwas vorauszusagen in Sachen Steuerbelastung, weil Landwirtschaft spezielle Regelungen hat.