Entgeltzahlung im Hotel- und Gaststättengewerbe, befristeter Arbeitsvertrag
Brauche dringend Expertenrat: 1. Sachlage: Seit Mai d.J. Anstellung in einem Hotel mit Befristung "zum Saisonende" Welche Pflichten hat der AG hinsichtlich der Festlegung "Saisonende"? Meldefristen beim Arbeitsamt sind klar, aber wie wird üblicherweise verfahren hinsichtlich Urlaub? 2. Zustand: Bei einem monatlichen Stundensoll von 175 Stunden ergeben sich für mich Fragen hinsichtlich der Anrechnung der geleisteten Stunden in Bezug auf Minus-/Plusstunden bei einem Festgehalt. Der AG rechnet seit Mai so: Vor der Hauptsaison wurden Minusstunden eingefahren, ab Juni/Juli sind z.T. konstant um die 200 Arbeitsstunden angefallen, Stand 30.09. +/i Null. Wie ist es üblich in Bezug auf Verrechnung zum "Saisonarbeitsvertrag", da diese 175 Sollstunden ja über den begrenzten Anstellungszeitraum zu erbringen sind. Hört sich kompliziert an, ist es für mich auch: Ausbeutung per excellence! Dabei geht der Job "rund um die Uhr"! Es erfolgt keine Zahlung von Sonn- und Feiertagszuschlägen, Begründung: "nicht tarifgebunden. Frage: Ist es rechtlich überhaupt so statthaft, AN so zu "beschäftigen"? Gesetzlicher Mindesturlaub, was ist mit zusätzlichem Freizeitausgleich für Arbeiten an gesetzlichen Feiertagen. Da die Fragen sehr verzwickt sind, bitte ich um dringenden Rat, da ich dem AG endlich auch mit Gegenargumenten entgegentreten will. Danke
-
Antwort von leakhjra 14.10.2010
mit dieser ausrede darf der arbeitgeber nicht kommen,entweder es prüft ein anwalt für arbeitsrecht oder setze dich mit den arbeitsamt in verbindung die haben eine rechtsabteilnung, das du unter diesen bedingnung arbeiten.