Frage von wieck2010 13.10.2010

Entgeltzahlung im Hotel- und Gaststättengewerbe, befristeter Arbeitsvertrag

  • Antwort von leakhjra 14.10.2010

    mit dieser ausrede darf der arbeitgeber nicht kommen,entweder es prüft ein anwalt für arbeitsrecht oder setze dich mit den arbeitsamt in verbindung die haben eine rechtsabteilnung, das du unter diesen bedingnung arbeiten.

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