Elterngeld- Wie kann man Nachzahlungen entgegenwirken?

3 Antworten

Also vom Grundsatz her bin ich immer dagegen dem Staat einen zinslosen Kredit zu gewähren.

Daher würde ich für Deinen Mann die Steuerklasse III wählen, ausrechnen wie hoch die Auswirkung des Progressionsvorbehalts ist udn den Betrag dann monatlich zurücklegen um bei Fälligkeit zahlen zu können.

Wenn Ihr bei IV / IV bleibt, wird eher noch eine Erstattung verbleiben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Vielen Dank für die schnelle Antwort :o) Kannst Du mir auch in etwa sagen wie man das in etwa berechnet ?

Geh zu deinem zuständigen Finanzamt. Die werden dir das ganze genau berechnen.