Elterngeld- Wie kann man Nachzahlungen entgegenwirken?
Hallo zusammen, ich weiß nun echt nicht mehr wie viele Stunden ich vor dem Rechner verbracht habe,ich blicke einfach nicht mehr durch. Im Dezember 2010 wird unser erstes Kind geboren und wir haben dann somit Anspruch auf Elterngeld. Ich werde 2 Jahre zu Hause bleiben und das Elterngeld mir auch auf 2 Jahre ausbezahlen lassen. Mein Mann und ich arbeiten Vollzeit und beziehen beide knapp 3000 € Bruttogehalt (beide bei Steuerklasse 4). Nach Steuerklasse 4 habe ich jetzt auch das monatliche Elterngeld ausgerechnet es sind knapp 1090€ bei einem Jahr Bezug bzw. 545€ bei 2 Jahren. Was sollen wir am besten machen wenn das Kind geboren wurde die Steuerklassen wechseln (3+5) oder in der 4 verbleiben??? Wenn wir in der 4 bleiben bzw 3+5 wechseln mit welchen Nachforderung dürfen wir dann rechnen? Kann man überhaupt verhindern das es zu Nachforderungen seitens des Finanzamtes kommt?Bisher haben mein Mann und ich jedes Jahr jeweils knapp 500 Euro zurückbekommen (Fahrkosten etc.).Ja ich weiß man kann das alles nicht verpauschalisieren wir werden uns auch vom Steuerberater noch beraten lassen aber mich würde es vorher auch mal interessieren vielleicht kann mir ja jemand Rat geben? Vielen lieben Dank an Euch im Voraus!!
3 Antworten
Also vom Grundsatz her bin ich immer dagegen dem Staat einen zinslosen Kredit zu gewähren.
Daher würde ich für Deinen Mann die Steuerklasse III wählen, ausrechnen wie hoch die Auswirkung des Progressionsvorbehalts ist udn den Betrag dann monatlich zurücklegen um bei Fälligkeit zahlen zu können.
Wenn Ihr bei IV / IV bleibt, wird eher noch eine Erstattung verbleiben.
Vielen Dank für die schnelle Antwort :o) Kannst Du mir auch in etwa sagen wie man das in etwa berechnet ?
Geh zu deinem zuständigen Finanzamt. Die werden dir das ganze genau berechnen.