Elterngeld und Firmenwagen ?

1 Antwort

Dein Nettogehalt ist dass bevor der Wagen wieder abgezogen wird. Also nicht der Auzahlungsbetrag. In den mir zur Verfügung stehenden Dokumenten habe ich das Problem aber nicht behandelt gefunden.

Vom Sinn nach her Netto, nicht Auszahlungsbetrag.