Elterngeld nach Rückkehr aus Schweiz?
Ich habe nun 12 Monate in der Schweiz gearbeitet, bin Deutsche, bin im 5. Monat schwanger und möchte zurück nach Deutschland. Werden mir diese Zeiten angerechnet für das Elterngeld in Deutschland? Wenn ja, gibt es eine Mindestdbeschäftigungszeit während der Schwangerschaft in der Schweiz, damit ich diesen Anspruch habe? Vielen Dank
1 Antwort
Bin jetzt leider kein Elterngeldspezialist, aber ich glaube, man muß ein Jahr vor der Geburt in Deutschland gearbeitet haben, denn man bekommt ja ca. 60 % vom letzten Nettolohn als Elterngeld. Wenn man nicht gearbeitet hat, aber in Deutschland während der Kindererziehung wohn, kann man dieses Mindeselterngeld von 300 Euro bekommen.