Frage von Joshy 02.01.2010

Elterngeld: Arbeit in der Pflege und dann??

  • Antwort von qtbasket 02.01.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Die Mutterschutzfrist beginnt grundsätzlich sechs Wochen vor dem berechneten Geburtstermin und endet regulär acht Wochen, bei medizinischen Frühgeburten und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach der Entbindung.

    Beschäftigungsverbot:

    bei Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden, nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet, mit Arbeiten, bei denen sie sich häufig erheblich strecken oder beugen oder bei denen sie dauernd hocken oder sich gebückt halten müssen.

    In diesem Fall muss der Durchschnittsverdienst vom Arbeitgeber bezahlt werden.

  • Antwort von TopJob 22.10.2010

    Ich denke mal, deine Frage wurde beantwortet. Falls nicht, ergänze sie doch einfach nocht etwas.

  • Antwort von Joshy 02.01.2010

    Also dürfte ich gar nicht mehr arbeiten, sobald ich erfahre, das ich schwanger bin? Ich trage regelmäßig über 30 kg...zwar nicht lange aber ab und zu mal für kurze zeit.

    ob ich versetzt werden kann, weiß ich nicht, weil mein Beruf generell mit pflege zu tun hat.

  • Antwort von wfwbinder 02.01.2010

    Du darfst wohl auf dem Posten nciht mehr angestellt/beschäftigt werden, aber an einem Arbeitsplatz ohne diese speziellen Belastungen.

    Es kommt also auf Deinen Anstellungsvertrag an.

    Was steht dazu drin, was passiert, wenn Du auf einem bestimmten Posten nicht eingesetzt werden darfst?

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