Einzelunternehmer: Muss ich Lampe und Co. in Wareneingangsbuch aufnehmen?

1 Antwort

Möbel, Schreibmaterial, Werkzeuge sind, wenn sie nicht verkauft werden, kein Wareneingang und natürlich auch kein Warenausgang.

Wareneingang und -ausgang sind wirklich nur die Produkte, die du verkaufst.

Belege für die o.g. Dinge kommen bei mir entsprechend der Zahlweise zu den Kassenbelegen oder aber zu den Kontoauszügen.

Buchen macht bei uns das Steuerberatungsbüro entsprechend.