Ich habe ein Einzelunternehmen, habe 2 J. keine Steuererklärung, keine Ust-Voranmeldung gemacht, was soll ich tun: Selbstanzeige, Konsequenzen?
Guten Tag Leser und Leserinnen!
Ich bin gerade in mitten eines großen Problems mit dem Finanzamt.
Zu meinem Fall:
Ich habe vor ein Paar Tagen ein Schreiben vom Finanzamt bekommen, in welchem ich aufgefordert bin, Steuererklärungen für die Jahre 2013 sowie 2014 abzugeben.
Ich Betreibe seit 2013 ein Gewerbe (Einzelunternehmen) als Webentwickler. Habe mich dbzgl. leider bis jetzt nie um die Steuern gekümmert, da ich davon ausgegangen bin, dass dies erst relevant wird ab dem Zeitpunkt an dem ich (Kleinunternehmerregelung) im vorherigen Jahr mehr als 17500€ bzw. 50.000€ Umsatz im aktuellen Jahr erziehle. (Ich weiß sehr "Naiv"...) Zusätzlich betrieb ich einen Onlineshop von 2014 bis mitte 2015. (Ich dachte das ist ja alles echt einfach und Stressfrei solange man unter der Gennanten Kleinunternehmer Grenze liegt) Auch habe ich anfang 2014 wegen des Onlineshops und eines Kunden vom Webentwicklungsgewerbe eine Ust.Nr. bei FA beantragt und kurze Zeit später bekommen. Die Geschäfte liefen allerdings alle sehr "bescheiden". Umsätze '13 lagen beim Webentwicklungs Gewerbe bei ca. 1000€ und '14 insgesammt (Webentwicklung & Onlineshop) bei ca. 3000€. In 2013 wurden 3 Rechnungen an Kunden erstellt ohne Ust. und in 2014 7 Stck. mit Ust. Überleben konnte ich die letzten Jahre nur durch die Unterstützung des Jobcenters (HartzIV für Selbsständige).
Jetzt wollte ich der Aufforderung vom FA nachkommen und mich an die Steuererklärungen für '13 sowie '14 machen (über die Steuersoftware Taxman) und sehe natürlich das ich keine Ust. Voranmeldung getätigt habe ebensowenig irgendwas an das Finanzamt gezahlt habe.
Nach etwas research ist mir nun Klar das ich mich nicht "nur" ein bisschen falsch verhalten habe, sondern dies (denke ich), Steuerhinterziehung also eine Straftat ist. Natürlich werde ich allem nachkommen was nun von mir verlangt wird. Strafe schütz ja bekanntlich vor Dummheit (Leider) nicht. Mir ist auch klar das meine Ansichten katastrophal waren.... Ich habe mich halt nur um das Geschäft an sich gekümmert, nicht um die Bürokratie drumherum...
Nun zu meiner Frage (vielleicht war jemand in einer vergelichbaren Situation oder hat von anderswo dbzgl. Know How; Ich bin für jeden Rat & Tip sehr Dankbar):
Was kann ich nun Tun? Sollte ich eine Selbsanzeige beim FA stellen? Oder villt die Steuererklärungen soweit es mir möglich ist mit EÜR sowie einer schriftlichen Erklärung zu diesem Fall erstellen und einfach zum FA schicken?
Ich bin leider gerade Finanziell Tot. Deshalb die Frage hier und nicht wie es wohl besser wäre beim Steuer Berater...
Ich bedanke mich für evtl. Antworten und die Zeit die ihr dbzgl. für mich Opfert hier schoneinmal im Voraus, Vielen Dank!
5 Antworten
Deine Frage ist wortreich, aber ebenso chaotisch wie Deine Buchhaltung.
Aber runterhgebrochen ist das, was passiert ist, gar nciht schlimm, oder anders, es ist kaum was passiert.
2013 Hast du 3.000,- Umsatz gemacht (Einnahmen gehabt). Da gehen noch Deine Kosten runter, also mehr als 3.000,- Gewinn konnten es nciht sein, vermutlich erheblich weniger.
Wirkung, keine Steuer.
Was hast Du denn in der Anlage EKS dem Jobcenter erklärt an Gewinnen, denn die Anlage musst Du doch alls 6 Monate abgeben.
2014 ist schon etwas anders. durch die Berechnung der umsatzsteuer musst Du die auch abführen. Bis zur Abgabe der Eklrärung kannst Du auf Regelbesteuerung optieren, was Du auch tun solltest. Schließlich musst Du die Steuer so, oder so abführen, aber mit Option hast Du die chance die Vorsteuer abzuziehen.
Aber Wa hast du denn in 2014 eingenommen, da kann mit der Umsatzsteuer schon etwas zusammen kommen. Einkommensteuer wird auch hier kaum anfallen, denn dazu müsste der Gewinn über 8.500,- liegen, aber dann hättest Du kaum noch ALG II bekommen.
Also Dein Risiko liegt in Höhe der Umsatzsteuer 2014.
Vielen Dank für die schnelle und überaus hilfreiche Antwort!
Aus ihrer und der Antwort von "Privatier59" schließe ich, dass ich keine Selbsanzeige mache, eine Seteuererklärung mit EÜR abgebe und auf Regelbesteuerung optiere.
Hört sich das so in Ordnung an, oder habe ich etwas übersehen?
Selbstverständlich. Die FA wartet auf eine Erklärung von ihm. Immerhin, kann er jetxt eine Erklärung abgeben, und dort steht geschrieben, dass die Einnahmen 3000 Euro (2013) betragen und im selben Jahr die Ausgaben für die Anschaffung eines Computers beispielsweise 3000 Euro oder 5000 Euro betragen. Und dann kann ihn das Finanzamt nur noch wegen verspäteter Abgabe der Erklärung bestrafen. Hier wird es aber keine Steuerhinterziehung geben. Ähnliches hätte 2014 passieren können.
Natürlich benötigen Sie Belege.
Hallo Firtz,
Du musst das unbedingt angehen. Die Nichtabgabe von Erklärungen bringen Dich zur Steuerhinterziehung-> Strafe kommt dann noch oben auf! Wenn Du Erklärungen abgibst und dann nicht zahlen kannst dann bist "nur" Schuldner. Ratenzahlungen sind da immer machbar.
Im übrigen: Insolvenzverfahren greift dann als "verurteilter" Steuersünder auch nicht mehr, da diese Steuerschulden aus "Straftaten" nicht darunter fallen!
Ich würde mich sofort bei der Caritas und der dortigen Schuldnerberatung melden. Dort wird Dir schnell und (meist) kostenlos geholfen
Das Thema hat ein bekannter von mir auch gerade. Da er sich in den Sachen nicht wirklich auskennt, hat er sich Hilfe von einem Anwalt genommen der auf das Thema spezialisiert ist.
Ich weis nicht genau wo du wohnst aber ich kann dir den
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Liebe MajaKristin,
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Vielen Dank für Dein Verständnis.
Herzliche Grüße
Ria vom finanzfrage.net-Support
Noch zur Ergänzung: Wenn tatsächlich Steuern anfallen sollten, dann wird der Umstand dass Du finanziell "tot" bist bei einer Selbstanzeige den Kopf kosten. Können nämlich festgesetzte Steuern nicht fristgemäß nachgezahlt werden, entfällt die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige. Ohnehin ist fraglich, ob die Tat nicht schon entdeckt wurde. Immerhin hat Dich das Finanzamt ja zur Abgabe der Steuererklärungen aufgefordert.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ohne Menschen wie sie und "wfwbinder" wäre ich absolut aufgeschmissen!
Absolut zutreffend. Dem ist kaum was hinzuzufügen.
Insbesondere die Option zur Regelbesteuerung sollte man hier nicht aus den Augen verlieren.