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Eintragung im Kfz-Brief verlässlicher Nachweis für Eigentum des Eigetragenen?

Frage von Hajoo Hajoo

Ich möchte wissen, ob ich mich darauf verlassen kann, ob jemand, der im Fahrzeugbrief eingetragen ist, auch tatsächlich Eigentümer des Pkws ist. Ich will nämlich den Pkw als Sicherheit für einen Kredit an den im Kfz-Brief Eingetragenen. Ist der Eintrag ein Beleg für das Eigentum?

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Antworten (7)

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    Antwort von kn228 kn228

    Die eingetragene im Brief ist nur der Halter. In der neuen KFZ Zulassungsbescheinigung Teil II (früher KFZ-Brief) steht im Feld C.4c:> Blockquote

    Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen.

    > Blockquote Wenn man den Brief und das Fahrzeug besitzt kann man es verkaufen (Haltereintragung spielt keine Rolle). Derjenige der den Kaufvertrag besitzt kann aber zivilrechtlich das Fahrzeug bzw. das Geld zurückfordern.

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    Antwort von obelix obelix

    für mich ist es der, der den fahrzeugbrief in seinen händen hat. derjenige, der im brief genannt ist, ist der, auf den das auto zugelassen ist. dennoch kann es sein, dass der brief hinterlegt ist (zB bei einer bank) oder dass der pkw verkauft ist und dennoch die zulassung weiterläuft.

    das sind alles konstrukte, die möglich sind. ich würde es so sagen: ist der, der den brief in händen hält auch eingetragen, dann ist er mit einer grossen wahrscheinlichkeit auch der, der eigentümer ist.

    es gibt auch abgemeldete autos. wenn diese verkauft werden, hat der neue eigentümer den brief (meist) und er muss es nicht auf sich zulassen.

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    Antwort von SynFlow SynFlow

    Soweit ich weiß, ist die Eintragung im Kfz-Brief kein Beleg für das Eigentum des Eingetragenen. Dort wird vielmehr nur bewiesen, auf wen das Kfz nach der Straßenverkehrszulassungsordnung zugelassen wurde. Das Eigentum kann besser durch Kaufvertrag belegt werden.

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    Antwort von wfwbinder wfwbinder

    Wer im Brief eingetragen ist, ist nciht zwingend der Eigentümer, aber man kann es als wichtiges Indiz nehmen.

    Also, wenn die Eintragung eindeutig ist udn der, der eingetragen ist, auch den Brief in Besitz hat, so kann man beruhigt davon ausgehen, das er auch die eigentumsrechte am Wagen hat.

    Ich würde aber im Darlehnsvertrag ausdrücklich nochmals auf die Sicherungsübereignung verweisen und das zu diesem Zweck der Brief übergeben wird.

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    Antwort von Wodie Wodie

    Der im Brief eingetragen ist der ist auch Eigentümer. Kaufvertrag muss ja nicht unbedingt vorhanden sein. Ich hatte in meinem leben schon mindestens 4 Autos von Bekannten gekauft ohne Kaufvertrag. Bares gegen Auto und Brief, fertig das wars. Fahrzeug umgemeldet auf meinen Namen und ich bin neuer Eigentümer.

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    Antwort von mig112 mig112

    Ja so ist es!

    Wäre es anders, würden sich Leasing- und Finanzierungsbanken bei der Zulassung oder letztlich der Auslösung eines finanzierten Fahrzeuges "nicht so penibel" zu verhalten! Ohne Brief kein Eigentumsübergang, also auch kein Eigentum (meine Meinung).

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    Antwort von Hacky20 Hacky20

    Der Kaufvertrag ist der einzige Nachweis für das Eigentum am Kfz. Der Eintrag im Kfz-Brief ist es nicht!!!

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