einmaliges Einkommen als Haushaltshilfe wie versteuern (bin Rentnerin)
Bin Rentnerin und würde für meine Bekannte als Haushaltshilfe für fünf Tage tätig werden. Sie ist allein erziehend mit zwei Kindern, davon eins unter zwölf. Die Krankenkasse behauptet es gäbe vier Euro in der Stunde und überall im Netz wird angegeben es gäbe einen angemessenen Stundensatz von 7 - 8 Euro. Egal wie hoch der Stundenlohn ist muß meine Bekannte einen Eigenanteil 5-10 Euro pro Tag tragen (sie bekommt Hartz IV). Muß ich das Entgelt versteuern oder meine Bekannte? Wenn ja wo oder wie?
Danke für die Antworten....
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Antwort von helgaoma 21.10.2011
Ds mit den 4 Euro pro stunde erscheint mir zu wenig. Anscheinen kommt es aber auf die Kasse an! Welche Krankenkasse ist es? Das mit der Eigenbeteiligung stimmt. Die Einkünfte müssten Sie bei der Steuererklärung angeben. Ihre Bekannte hat damit nichts zu tun.