Einmalige Einkünfte: Student, Bürotätigkeit - Rechnung stellen

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Schreib eine Rechnung über den Betrag mit deiner Adresse + Steuer-ID. Drunter:: "Der Betrag enthält keine Mehrwertsteuer". Einkommenssteuer fällt bei dem geringen Betrag keine an. Wenn Du aber im Laufe des Kalenderjahres noch weitere Einkünfte aus Bürotätigkeit hast, die sich nach Abzug der Aufwendungen über 8.361,00 € addieren, dann kommen die 250,00 € oben drauf und es kann sehr wohl eine Steuerpflicht entstehen. Minijob bleibt immer außen vor. Umsatzsteuer fällt erst ab 17500.-- € an , aber das ist ein kompliziertes Thema für sich. Die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer muss aber jedes Steuerjahr neu geprüft werden.

Wenn alles so ist wie in Deinem Sachverhalt:

  1. nur ein Minijob

  2. einmalig Bürotätigkeit für 250,- Euro.

Dann schreibe eine Rechnung:

Für Bürotätigkeeiten berechne ich 250,- Euro.

DEin Absender.

Drunter Keine Umsatzsteuer gem. § 19 UStG.

Fertig.

steuerliche Relevanz gibt es hier in keinem Fall.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Also muss ich letztendlich auch keine Est-Erklärung abgeben nur allein wegen dieser Rechnung, richtig? :)

Danke für die Antwort!

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@Malle2211
Also muss ich letztendlich auch keine Est-Erklärung abgeben nur allein wegen dieser Rechnung, richtig? :)

Richtig.

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