Einjähriger Auslandsaufenthalt als Rentner in einem Land ohne Sozialversicherungsabkommen
Gehe als Rentner für ein Jahr ins Ausland. Mit diesem Land besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Beziehe eine Rente von der DRVB sowie einer ZVK. 2 Fragen dazu: 1. Wie kann ich in dieser Zeit aus der KVdR raus (ohne Beiträge zahlen zu müssen) und komme ich nach Rückkehr wieder ohne Gesundheitsprüfung in die KVdR zurück? 2. Bekomme ich in dieser Zeit meine Renten trotzdem auf mein deutsches Bankkonto ausbezahlt (und zwar brutto, ohne Abzug von KV und PV)?
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Einige Rentenversicherungsträger, nicht alle !!!, zahlen deutschen Renten auch auf ein ausländisches Konto.
Wohnsitz im Ausland als Rentner braucht auch keine deutsche Krankenversicherung mehr.
Du solltest aber bedenken, beispielsweise ist der medizinische Standard in einigen warem Ländern zum Überwintern so schlecht, dass gerade Rentner froh sind, wenn sie zur Behandlung nach Deutschland zurückkehren können. Das will also gut überlegt sein.
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Wenn du dich komplett aus Deutschland abmeldest (somit keinen eigenen Haushalt mehr hier führst), bist du auch nicht verpflichtet Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Informiere dich über den Antragsprozess hier am besten direkt bei der deutschen Rentenversicherung. Wenn du wieder nach Deutschland zurückkehrst und vorher in der gesetztlichen Krankenversicherung warst, wird dich diese auch wieder aufnehmen.
Die deutsche Rente wird dir auch weiterhin bezahlt. Auf Antrag auch auf ein ausländisches Konto.
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Schön, werde mich dann mal an die DRV wenden. Bin gespannt, welche Antwort von dort kommt. Aber ganz ohne Krankenversicherung kann man ja nicht sein in einem afrikanischen Land, zumal in meinem Alter von 73 Jahren. Deshalb will ich eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Diese setzt aber voraus, dass man seinen Wohnsitz noch in Deutschland behält, sich also nicht abmeldet.
Die Deutsche Rentenversicherung wird dir zu dieser Frage nichts schreiben können, denn die Krankenversicherung der Rentner wird über die gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt.
Wende dich also bitte an deine Krankenkasse.