Eine Straßensanierung steht an und ist auch soweit beschlossen. Wer zahlt bei Hausverkauf - der neue Eigentümer oder ich?

3 Antworten

Wenn die nur ansteht ist das noch kein Problemfall. Dazu wird es erst, wenn der Eigentümerwechsel zwischen Ausführung und Abrechnung erfolgt. Üblich ist, daß notarielle Kaufverträge dazu eine Regelung vorsehen. 

Öffentlichrechtlich jedenfalls ist der zahlungspflichtig der zum Zeitpunkt der Zustellung des Bescheides Eigentümer ist.

Dieses Thema solltest Du beim Notar klären, der den Kauf abwickelt. Wenn Du den Käufer über die auf ihn zukommenden Maßnahmen und Kosten informierst, dann kann Dir später nicht vorgehalten werden, etwas verschwiegen zu haben.
Im Kaufvertrag kann durchaus festgeschrieben werden, dass der neue Eigentümer alle Kosten zu tragen hat.

Nadine:

Ein aufgeklärter Käufer wird sich vor Abschluss des notrariellen Kaufvertrags bei der Gemeinde-/Stadverwaltung informieren, welche Ca-Kosten für die geplante Straßensanierung anfallen könnten.

Die geschätzten Kosten dürften bei der Kaufpreisfindung eine gewichtige Rolle spielen.

Auch die den Kaufpreis (teil-)finanzierende Bank fragt danach. Warum? Weil bei einer Zwangsversteigerung offene Kosten auch ohne Eintrag im Grundbuch der Bank-Grundschuld im Range vorgehen. Die Kosten erhöhen das Risiko eines Kreditausfalls.