Eigentum Wohnung 2011 gekauft was kann ich steuerlich absetzen?
Hallo
Ich habe 2011 eine Wohnung gekauft und möchte fragen ob ich z.b Notarkosten, Grunderwerbssteuer usw. im Lohnsteuerjahresausgleich geltent machen kann? Bitte um Vorschläge was ich alles absetzen kann und in welchem Fragebogen.
MFG
JOMAI
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Es gibt Werbungskosten aus der Vermietung und es gibt Kosten, welche die Anschaffungskosten erhöhen.
Grunderwerbsteuer, auch Makler, die Notarkosten bis auf Kosten der Grundschuldbestellung gehören zu den Anschaffungskosten. Diese Kosten erhöhen also die Abschreibungsbemessungsgrundlage.
Dann hast du eine vermietete Wohnung zum Selbstbezug gekauft, die schon gekündigt war. Wenn also ein Verlust rauskäme (was nicht sein muss) könnte das Finanzamt die Einkunftserzielungsabsicht bezweifeln.
Wenn du etwas absetzen kannst (Abschreibung, evtl. Zinsen), dann sowieso nur anteilig für die drei Monate, in denen du Miete bekommen hast. Die eigene Wohnung ist steuerlich betrachtet Privatvergnügen, an dem sich der Staat nicht (mehr) beteiligt. Natürlich bis auf den Lohnanteil von Reparaturkosten und einige Kleinigkeiten, die Eigentümer wie Mieter geltend machen und davon 20 % zurück erhalten können.
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Mein Rart wäre diese Steuererklräung vom Steuerberater machen zu lassen. Die nächste kannst du dann schon fast alleine machen.
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Antwort von jomai 02.02.2012
Die Wohnung hatte ich von Oktober bis Dezember 2011 vermietet und seit 01.01.12 nutze ich Sie selbst.
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Antwort von bernd2012 02.02.2012
Wird die Wohnung selbst genutzt oder hast Du sie vermietet?
Kommentar von jomai 02.02.2012Die Wohnung hatte ich vom Oktober bis Dezember 2011 vermietet und seit dem 01.01.12 nutze ich Sie selbst.
Kommentar von bernd2012 02.02.2012Sorry, noch ne Frage: Hat der Mieter gekündigt, oder Du?
Kommentar von jomai 03.02.2012Der Mieter hatte schon vor dem Kauf, also beim alten Eigentümer gekündigt
Kommentar von bernd2012 03.02.2012Schön, dann kannst Du alle Kosten die mit dem Erwerb in Zusammenhang stehen absetzen. Also Notar, Grunderwerbsteuer, Fahrtkosten usw.
Bei der Abschreibung solltest Du aber vorsichtig sein, weil Du die Wohnung ja jetzt selbst nutzt. Das könnte bei einem späteren Verkauf negative Auswirkungen mit sich bringen.
Kommentar von jomai 03.02.2012Danke.
Und wenn ich die Wohnung vor einem späteren Verkauf rechtzeitig wieder vermiete?
Kommentar von bernd2012 03.02.2012Worauf zielt diese Frage??
Kommentar von jomai 03.02.2012Das ich die Wohnung längerfristig als Geldanlage (Altersvorsorge) gekauft habe und später wenn ich dann Nachwuchs habe mir vieleicht ein Haus kaufen möchte.
Kommentar von jomai 03.02.2012Das ich die Wohnung längerfristig als Geldanlage (Altersvorsorge) gekauft habe und später wenn ich dann Nachwuchs habe mir vieleicht ein Haus kaufen möchte.
Saubere Antwort, DH.
Was mich bei dieser Art Fragestellung stört, ist der zeitliche Ablauf.
In meinen Ohren klingt "Will mir eine Wohnung kaufen, was kann ich absetzen?" jedenfalls besser als "Habe mir eine Wohnung gekauft, ohne mich vorher informiert zu haben."
Ich möchte, dass mein Kommentar gelöscht wird.
Interessant sind ja auch die ganzen neuen Fragen, die ich aber leider nicht mehr beantworte. Man sieht ja genau, wo es hakt. Der eine will nur den Boden, nicht aber das Gebäude der Grunderwerbsteuer unterwerfen, weil er das Wort "Grundstück" falsch versteht. Der andere will eine Rechnung nach Österreich schreiben.
Und einiges mehr. Und die gegebenen Antworten sind auch interessant. Meistens treffen sie das Ziel nicht.
Aber das kann mir egal sein, ich gucke hier nur noch und antworte nicht mehr.
Können sie sich bei dem Typen hier bedanken.