Ehemann Beamter+Beihilfe,Frau Kleingewerbe/kaum Gewinn-auch mit in die PKV?

3 Antworten

Ehegatten können bis zu einer gewissen Einkommensgrenze durchaus beihilfeberechtigt sein. Siehe hier: http://www.lbv.bwl.de/fachlichethemen/beamte/beihilfe/ehegatte

Wesentlich dabei ist jedoch, daß es nur eine Beihilfe ist, d.h. es wird der Beihilfesatz abzüglich Kostendämpfungspauschalen erstattet. Du benötigst also in jedem Fall eine PKV-Zusatzversicherung. Das wäre dann ein eigener Vertrag.

Den Link auf die Versicherungsfragen poste ich als Kommentar.

Wenn Du weniger als 18.000 € Jahreseinkommen hast, bist Du über Deinen Mann beihilfeberechtigt. Dann brauchst Du in der PKV nur noch eine Restkostenversicherung (30 %). Sollte sich schon lohnen. Mit oder ohne Gewerbe spielt dabei keine Rolle..

Es kommt auf das Bundesland an, wie hoch dein eigenes Jahreseinkommen sein darf, um beihilfeberechtigt zu sein. Das unter der Annahme dass Dein Mann beihilfeberechtigt ist beim Land. Bezieht er Bundesbeihilfe so gelten wieder andere Einkommensgrenzen. Die Beihilfestelle kann Dir genaue Auskunft dazu geben. Die Kombination Gewerbe plus Beihilfe mit Rest PKV dürfte machbar sein.

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In Hessen ist die Ehefrau nur bis 8.000 EUR Jahreseinkommen beihilfeberechtigt; Einkommensnachweis erforderlich. Siehe jeweilige Beihilfeverordnung des Landes/Bundes.