Eheleute leben getrennt - Scheidung nicht eingereicht - nun stirbt Ehefrau...

3 Antworten

Sie sind verheiratet. so ist es, keine Änderung im Erbrecht.

Er bekommt die Hälfte, die Kinder teilen sich die andere Hälfte.

Wenn Sie die Scheidung einreicht, ist er ab dem Moment draussen (übrigens nciht umgekehrt).

Immer der, der die Scheidung einreicht, schließt den anderen von der Erbfolge aus.

Ein Testament hilft hier nicht, denn es würde sein Erbe nur halbieren (Pflichtteil ist 1/2 vom gesetzlichen Erbe.

Also nur der Scheidungsantrag schafft das, was sie will.

schwierig denn seinen Pflichtanteil bekommt er ohne Notar bekommt er automatisch 50% man kann aber ein Testament schreiben wo er nur seinen Pflichtanteil von 25% bekommt und der Rest wird auf die gemeinsamen Kinder verteilt!

Kleiner Hinweis von mir: Sieh bitte mal auf Deine Tastatur.

Liegen zwischen dem M und dem Minus Punkt und Komma?

Das müssten die beiden Tasten sein, die bei Dir noch völlig neu aussehen dürften.

Aber auch sie sind nutzbar - ehrlich!!

0