Eheleute leben getrennt - Scheidung nicht eingereicht - nun stirbt Ehefrau...
Wenn zwei Eheleute getrennt leben und die Scheidung auch nicht eingereicht ist, wie ist das Erbverhältnis wenn die Ehefrau stirbt? Die beiden haben gemeinsame Kinder. Die Ehefrau will nicht, dass der Noch-Ehemann etwas von ihrem Geld bekommt. Kann so etwas notariell definiert werden.
3 Antworten
Erbrechtlich ist es ohne Bedeutung, wenn die Eheleute getrennt leben.
Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten ist erst dann ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Erbfalls die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte.
Weiter hier:
Sie sind verheiratet. so ist es, keine Änderung im Erbrecht.
Er bekommt die Hälfte, die Kinder teilen sich die andere Hälfte.
Wenn Sie die Scheidung einreicht, ist er ab dem Moment draussen (übrigens nciht umgekehrt).
Immer der, der die Scheidung einreicht, schließt den anderen von der Erbfolge aus.
Ein Testament hilft hier nicht, denn es würde sein Erbe nur halbieren (Pflichtteil ist 1/2 vom gesetzlichen Erbe.
Also nur der Scheidungsantrag schafft das, was sie will.
schwierig denn seinen Pflichtanteil bekommt er ohne Notar bekommt er automatisch 50% man kann aber ein Testament schreiben wo er nur seinen Pflichtanteil von 25% bekommt und der Rest wird auf die gemeinsamen Kinder verteilt!
Kleiner Hinweis von mir: Sieh bitte mal auf Deine Tastatur.
Liegen zwischen dem M und dem Minus Punkt und Komma?
Das müssten die beiden Tasten sein, die bei Dir noch völlig neu aussehen dürften.
Aber auch sie sind nutzbar - ehrlich!!