Ehegattensplitting oder Einzelveranlagung bei Erwerbsminderung. Was ist sinnvoller?

1 Antwort

Da kann ich sagen blind die Gemeinsame Veranlagung. DEin Mann hat bestimmt die steuerklasse III für den Lohnsteuerabzug. Er mmüßte gigantisch nachzahlen, weil ja in der Steuerklasse III eure beiden Grundfreibeträge enthalten sind.

Zwar kann es durch Deine Rente zu einer Nachzahlung kommen, aber trotzdem kommt ihr eindeutig besser weg. Jedenfalls wenn weiter ncihts vorliegt als Deine Rente und sein Gehalt.

WEnn Du das Bruttogehalt udn Deine Rente, mit Rentenbeginn/Renteneintriuttsalter nennst, kann man Dir den Vorteil der Zusammenveranlagung sogar ausrechnen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986