eBay Betrug...kann ich ein Mahnverfahren einleiten? Anzeige bei der Polizei habe ich bereits gemacht
Hallo an alle, ich bin ein Opfer einer ebay Kleinanzeige geworden.
Hab vor ca. 6 Wochen ein neues iPhone 5 32GB gekauft, jedoch nach meiner Überweisung kein Paket erhalten! Ich hatte mit Herrn Jens T. aber ständig Kontakt, erst konnte er nicht prüfen ob das Geld ankam da er im Urlaub war, danach hatte er keine Zeit das Paket zu verschicken weil er viel um die Ohren hatte. Kurze Zeit später meinte er, das er mir das Geld in den nächsten Tagen überweist …..das ist jetzt auch nun 3 Wochen her. Als ich ihn versucht habe Anzurufen und ihm mehrmals auf die Mailbox gesprochen hab, schrieb er darauf. Er liegt im Krankenhaus auf der Intensivstation und kann mir deshalb mein Geld nicht überweisen, er werde jetzt aber jemanden damit beauftragen.
Eine Anzeige bei der Polizei habe ich bereits gemacht. Kann ich jetzt schon einen Mahnbescheid erstellen oder muss ich abwarten was die Staatsanwaltschaft rausbekommt? Danke für Eure Hilfe .
3 Antworten
Ebay Kleinanzeigen ist dafür da um Sachen direkt um die Ecke abzuholen und nicht wie einige denken sich zusenden zu lassen. Im Moment kannst Du nicht viel tun als nur abzuwarten. Immerhin ist der Kontakt da und er reagiert darauf. Irgendwann wirst Du Dein Geld wieder sehen, (vielleicht). Denn auf Ebay Kleinanzeigen sind viele Betrüger. Durch eine Strafanzeige wirst Du Dein Geld nicht bekommen. Er wird, falls rechtskräftig entschieden bestraft, das ist alles. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann einschalten, sonst warten und anmahnen.
Mahnbescheid erstellen
Den Mahnbescheid zu "erstellen" ist Aufgabe des Mahngerichts. Als Bürger kann man nur den Mahnantrag dafür stellen. Es gibt in den meisten Bundesländern zentrale Mahngerichte (=Amtsgerichte). Mach Dich also im Internet kundig, welches da örtlich zuständig ist. Den Mahnantrag kann Du Dir im Internet ausfüllen. ausdrucken und dann unterschrieben an das Mahngericht senden.
Die Sache hat für Dich im derzeitigen Stadium natürlich ein paar Haken: Weißt Du, ob die Personalien und die Anschrift Deines Käufers vollständig und richtig angegeben wurden? Es bringt Dir keinen Vorteil wenn Du vorschnell einen Mahnbescheid beantragst und dieser z.B. nicht zugestellt werden kann weil die Anschrift nicht stimmt. Paketstationen -an die betrügerische Käufer ihre Ware gerne senden lassen- sind beispielsweise als Zustellanschrift untauglich.
Weißt Du etwas über die Vermögensverhältnisse des Käufers? Vielleicht ist der insolvent und Du kannst Deine Forderung ohnehin abschreiben.
Ich würde an Deiner Stelle die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abwarten und dann eventuell Akteneinsicht nehmen, was allerdings nur Anwälten gestattet wird.
Mach Dir keine Illusionen: Sofern das bei dem Herren nicht eine Masche zum dauernden Gelderwerb ist wird der als Ersttäter allenfalls eine kleine Geldstrafe bekommen, falls überhaupt. Solche Leute sind nämlich unglaublich erfindungsreich in ihren Ausreden.
Ich würde an Deiner Stelle damit nicht zögern. Viel Hoffnung hätte ich allerdings dabei nicht, das Geld wiederzubekommen.
Wie muss ich den vorgehen? Muss ich denn nicht erstmal warten bis ich Post von der Staatsanwaltschaft bekomme?
Was für Post soll dir denn der Staatsanwalt schicken? Wurde denn zusätzlich ein verfolgungsfähiges Delikt begangen?
s. Antwort von P59
Die Anschrift kannst Du, soweit nicht bereits bekannt und richtig, vom Staatsanwalt erfragen - natürlich auch nur, wenn der sie bereits herausgefunden hat.
@Privatier59 Vielen Dank für deine Antwort Die Adresse die er bei eBay angegeben hat sollte stimmen. Zumindest wohnt seine Mutter dort, das habe ich herrausgefunden. Ob er dort gemeldet ist weiß ich nicht. Ich hab auch noch die Adresse von seiner Schwester herausgekriegt und vielleicht werde ich Sie auch anschreiben um an Ihrem Bruder zu appellieren. 'Bei Facebook ist er auch zu finden Jens T. sogar mit seinem eBay Namen (Jensebremse) Ich hoffe das das ganze bald ein Ende hat....und er seine gerechte Strafe verdient.