DVD vergessen abzugeben- Wann sind Forderungen verjährt?

6 Antworten

Die FRage ist:

  1. Wurde Dir seinerzeit ein Mahnbescheid zugestellt?

  2. Wurde ein Vollstreckungsbescheid zugestellt? Wenn ja, hast Du widerspruch eingelegt?

  3. Gab es schon mal einen Vollstreckungsversuch?

  4. Oder ist dieses Schreiben das erste in dieser Sache?

  5. Wie lautet das Schreiben von dem Inkassounternehmen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten.

Wenn es keine vollstreckbaren Titel geben sollte, wäre die Forderung verjährt. Beginn der Frist mit Ablauf 31. 12. 2008, Verjährung trat mit Ablauf des 31. 12. 2011 ein.

Gibt es einen vollstreckbaren Titel, kann man nur verhandeln.

Angebot 30 % zu zahlen udn sonst den EV abzulegen. mal als Versuch.

Oder Ratenzahlung vereinbaren.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Es wäre schon sehr hilfreich, wenn uns der Fragesteller die Zusammensetzung der Forderung mal kundtun würde. Ich vermute, dass das nicht nur Nutzungsentgelt für 2008 sein kann. Möglicherweise sind die Forderungen erst später fällig geworden. Dann könnte es auch ohne VB noch an der Verjährung mangeln.

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@Privatier59

Die Zusammensetzung der Zahlungsforderung

Gebührenwert: 568,00

Gebühr VV 2402 RVG: 24,00

Auslagepauschale VV 7002: 4,80

Gesamt: 596,80

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Erst einmal Danke! Die DVD kann ich leider nicht finden. Ich habe derzeit noch Schulden von 1300€ die ich Stück für Stück zurückzahle. Leider habe ich im Jahr 2008-2011 sämtliche Bescheide/ Mahnungen etc. weggeschmissen weil ich damals eine schwierige Zeit hatte und es mir egal war. Von dem Betreiber der Videothek habe ich seit 2011 (da habe ich angefangen alle Unterlagen aufzuheben und zu sortieren) keinerlei Mahnungen oder ähnliches bekommen.

Zu den Fragen 1+2: Das weiß ich heute leider nicht mehr... 3. Ein Vollsteckungsbescheid habe ich von anderen Unternehmen die damals aber nicht gekommen sind. Ich habe meine Schulden erst 03/12 angefangen abzubezahlen und habe dann auch Zahlungsvereinbarungen getroffen. 4. Wie gesagt, ich habe so ein ähnliches Schreiben schon einmal bekommen aber mit der Firma eine Zahlungsvereinbarung ausgemacht. 5. Das Schreiben lautet wie folgt: Forderungssache ________GmbH Vollstreckungstitel VB vom 30.05.2008 Gesamtschuld Euro: 596,80€

Und dann....in der vorbezeichneten Angelegenheit besteht neuerlich die Möglichkeit, Sie zur Angabe einer eV vorzuladen. Durch diese damit verbundenen Vollstreckungsmaßnahmen würden Kosten in Höhe von mindestens 100€ entstehen. Falls Sie keine Vollstreckungsmaßnahmen wünschen, bitten wir Sie uns ein Ratenzahlungsangebot innerhalb 14 Tage zukommen zu lassen. Wenn wir bis zu diesem Zeitpunukt keinen Eingang festgestellt haben, werden wir die Zwangsvollstreckung gegen Sie beantragen...

Vielleicht sollte ich deshalb tatsächlich zu einer Beratungsstelle gehen. :(

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@Butterflysun

Der Text deutet sehr darauf, dass die einen vollstreckbaren Titel haben.

biete denen einen Vergleich von 200,- Euro, wenn Du die aufbringen kannst.

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@Butterflysun

Vollstreckungstitel VB vom 30.05.2008 Gesamtschuld Euro: 596,80€

Und damit ist klar, dass Du weder etwas gegen die Forderung als solche unternehmen kannst, noch Dich in die Verjährung retten kannst. Ob man mit dem Gläubiger verhandeln kann, müßte man ausprobieren. Klar muß Dir aber sein: Ohne Geldmittel kannst Du nichts anbieten und brauchst erst garnicht in Verhandlungen zu gehen.

Such wirklich besser die Schuldnerberatung auf.

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@Privatier59

Okay, Danke trotzdem. Werde mal versuchen zu verhandeln und hoffen dass es klappt. Ein wenig Geld könnte ich noch abdrücken, dann wäre das wenigstens gegessen... Zur Beratung werde ich wohl trotzdem gehen.

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Du kannst dich mit dem Inkassounternehmen bzw. mit der Videothek in Verbindung setzen und verlangen alle Unterlagen, die mit dir in Verbindung stehen einzusehen. Dann bekommst du evtl. einen besserern Überblick über die Sachlage bzw. kannst dann sehen wann/ob und wie oft du angemahnt worden bist.

Das wird ihm nicht helfen, da ein Titel vorhanden ist. Damit ist die Forderung anerkannt.

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Die bieten mir an eine eidesstatliche Versicherung abzuschließen und eine Vollstreckung durchzuführen (nochmal 100€)...

Da muß man aber korrigieren: Bei der eidesstattlichen Versicherung wird nichts abgeschlossen. Zu der wird man geladen und zwar von Amts wegen.

Dass die eV erwähnt wird läßt mich vermuten, dass Du uns nicht die ganze Geschichte erzählst: Was ist denn in 2008 passiert? Ich nehme nicht an, dass die nur mal unverbindlich angefragt haben. Aus der Erwähnung der eV schließe ich, dass Dir Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid zugestellt wurden. Wer dagegen nicht angeht, muß 30 (dreißig) Jahre lang damit rechnen, dass gegen ihn vollstreckt werden kann.

Ich habe 2008 eine eV, da ich damals Schulden hatte. Das hatte aber nichts mit der DVD zu tun...Die Schulden sind fast ganz weg und jetzt kommt der Brief :/

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@Privatier59

Tut mir leid, ich kenne mich da nicht so aus.Vielleicht kannst du es erläutern.Damals war jemand da aber bei mir gab es nichts zu Vollstrecken. Ist die Verjährungsfrist denn anders, wenn man eine eV hat oder ein Vollstreckungsbescheid zugestellt bekommen hat?? Es ist echt schon ne Weile her...

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@Butterflysun

Natürlich ist das ein Riesenunterschied: Die e.V. dient dazu, Vollstreckungsmöglichkeiten auszuloten. Der Vollstreckungsbescheid bezieht sich auf eine ganz konkrete Forderung. Im übrigen würde der in der jetzigen Inkassoanforderung auch zitiert werden, z.B. mit VB vom....

So ein wenig habe ich den Eindruck, dass Du den Überblick über die Forderungen verloren hast. Das wäre natürlich schlimm. Dann nämlich kannst Du so garnicht mehr abschätzen, was Du noch zahlen mußt und was nicht. Stöber mal in Deinen Unterlagen. Zur Not mußt Du Hilfe von einer Schuldnerberatung in Anspruch nehmen.

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Nochmals eine Frage: Ist es denn "taktisch" besser, wenn ich bei dem Inkassounternehmen anrufe oder jemand der sich da besser auskennt (Schuldnerberatung). Was könnte ich da denn sagen? Danke für eure Hilfe!