Dürfen die Stadtwerke, das Gas abstellen, weil Strom nicht gezahlt? Gas ist in den NK enthalten.

3 Antworten

Ich kann diese Aktion in zwei Punkten nicht nachvollziehen:

Wenn Du das Gas über die Nebenkosten zahlst, dann bist Du ja nicht Kunde des Energielieferanten, sondern Dein Vermieter. Ist da sicher, dass der den Gaslieferanten auch wirklich bezahlt hat? Dass Du die Vorauszahlungen dafür an den Vermieter bezahlt hast, braucht ja nicht zu bedeuten, dass der die auch weitergeleitet hat.

Desweiteren verstehe ich nicht, wieso Du Kosten für die Druckprüfung zu übernehmen hast. Sofern die überhaupt erforderlich sein sollte, dann wäre das Vermietersache.

So wie den Fall schilderst, war das Vorgehen nicht zulässig, denn die Schuldner von Strom und von Gas waren personenverschieden. Solange aber die oben zuerst genannte Frage niicht abgeklärt ist, ist eine abschließende Stellungnahme wohl nicht möglich.

Mir geht es ähnlich, ich habe eine offene Strom-Rechnung nun wird mir dafür der Gas-Zähler ausgebaut obwohl ich keine Gas-Schulden habe. Die Grundlage hierfür soll sein: Da durch einen anderen Stromanbieter nicht auf den Stromzähler zugegriffen werden kann wird deshalb der Gas-Zähler ausgebaut. Ich dachte dies sind 2 verschiedene Angelegenheiten also 2 Verträge die nicht miteinander in Verbindung stehen. Kann dieses so Richtig sein?

Der VM zahlt fleißig das Gas an den Versorger. Das haben die gemacht um Druck auf mich auszuüben damit ich den Strom bezahle. Die Druckprüfung, verlangen die, weil der Gaszähler länger wie 24 Std. ausgebaut war.

Die Frage ist ja, dürfen die das Gas abdrehen, obwohl das regelmäßig gezahlt wird? Die offene Forderung bezog sich ja nur auf Strom. Finde leider kein Paragraphen darüber.